Volle Kraft voraus! Im Gespräch mit Dirk Reinsberg

Volle Kraft voraus! Im Gespräch mit Dirk Reinsberg

 

Eine noch nie dagewesene Situation wie die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Lage, den Alltag von Unternehmen und auch betriebliche Abläufe in den letzten gut 1,5 Jahren teils erheblich verändert. Dies gilt auch für die Verbandsarbeit im Sinne der Mitglieder des BV GFGH, die in dieser schwierigen Zeit in besonderem Maße gefragt war – eine große Herausforderung also für den geschäftsführenden Vorstand Dirk Reinsberg. Im Gespräch mit dem GETRÄNKEFACHGROSSHANDEL schildert er die Situation und fokussiert viele weitere wichtige Branchenthemen.

 

 

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Professionelle Ladungssicherheit im Transportalltag

Professionelle Ladungssicherheit im Transportalltag

 

Spontane „Schnellentladungen“ von Getränkefrachten auf der Autobahn sind kostenträchtig und gefährden andere Verkerhrsteilnehmer. Dabei ist ein sicherer Getränketransport kein Hexenwerk. Fehlender Formschluss und schlechte Fixierung des Ladeguts, mangelhafte Stabilität der Getränkepaletten, schlecht gewartete Aufbauten und fehlende LaSi-Hilfsmittel – das sind die Zutaten, aus denen ein zünftiger Ladungs-Unfall entsteht. Nicht zu vergessen eine allzu zügige Fahrweise, oftmals bedingt durch Zeitdruck ebenso wie durch mangelnde Kenntnis möglicher Folgen.

Unser Verbandsorgan, der GETRÄNKEFACHGROSSHANDEL, berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über dieses branchenrelevante Thema.

 

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Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Klimaschutz im Verkehrssektor stärken – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen

Die „Initiative Verkehrsentlastung – 44 Tonnen für eine zukunftsweisende Logistik“ besteht aktuell aus 28 Verbänden, die sich branchenübergreifend für eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lkw einsetzen, um so die Klima- und Umweltziele der Bundespolitik zu unterstützen. Auch gegenüber der neuen Bundesregierung werden wir gemeinsam mit dieser Initiative unsere Forderungen vortragen, um so den Klimaschutz im Verkehrssektor zu stärken.

Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden. Dabei wird die im Rahmen des Europäischen Green Deals beabsichtigte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2050 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen noch erhöhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind im Bereich der Mobilität neue Antriebstechnologien und eine Stärkung der Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff erforderlich – beides wird allerdings erst mittel- bis längerfristig realisierbar sein.

Eine schnell wirksame Maßnahme wäre hingegen die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf das heute im Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau von 44 Tonnen, denn so könnten jährlich mehrere Millionen Transporte und damit erhebliche Mengen CO2 eingespart werden.

Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen…

  • ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden.
  • entlastet das deutsche Straßennetz: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert.
  • verringert Wettbewerbsverzerrungen: In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen.
  • reduziert Engpässe im Logistiksektor: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert.
  • führt nicht zu signifikanten Mehrbelastungen: Bei einer streckenbezogenen Prüfung insbesondere der Brückeninfrastruktur ist kein verstärkter Verschleiß der Infrastruktur zu erwarten.

Im gemeinsamen Positionspapier werden die Vorteile einer Anpassung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts erläutert.

Weitere Positionen

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Getränke­fach­groß­handel: Erneuter Umsatzrückgang im September 2021

Getränke­fach­groß­handel: Erneuter Umsatzrückgang im September 2021

Im September 2021 erwirtschaftet der Getränkefachgroßhandel im Vergleich zum Vormonat ein reales Umsatzminus von 1,2 Prozent (nominal minus 1,0 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat können die Getränkefachgroßhändler die Umsatzzahlen verbessern: Der Umsatz steigt real um 2,0 Prozent.

Kumuliert betrachtet bleibt der Umsatz bis einschließlich September 2021 noch mit 0,26 Prozent (nominal 1,1 Prozent) im Plus.

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 
Bierabsatz: Negativtrend setzt sich im Oktober fort

Bierabsatz: Negativtrend setzt sich im Oktober fort

Der Bierabsatz sinkt im Oktober 2021 erneut und setzt den Negativtrend in der Branche fort. Auf den ersten Blick lässt sich hierfür allerdings keine Hauptursache identifizieren.

Mit einem Minus von 4,5 Prozent müssen die deutschen Brauereien im Oktober 2021 einen Bierabsatz-Rückgang verzeichnen, der den des Vormonats noch einmal übersteigt. Der Negativtrend setzt sich also unverändert fort, obwohl die Herbstferien 2021 nicht im Lockdown verbracht werden mussten und Gaststätten, Restaurants und Hotels geöffnet hatten.

Im Inland liegt der Absatz erneut 5,3 Prozent unter dem des Vorjahres. Auch im Bundesländer-Vergleich sind fast durchgehend Absatzverluste zu verzeichnen. Die Negativtabelle führt im Oktober 2021 Thüringen mit einem Minus von 24,3 Prozent an. Sachsen-Anhalt hingegen kann ein Plus von 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnen, ist damit aber nur eines von insgesamt drei Bundesländern, die ein Plus erzielen.

Der Gesamtbierabsatz bleibt kumuliert auf dem Minus-Stand der Vormonate bei minus 3,9 Prozent. Der Inlandsabsatz verbessert sich um 0,1 Prozentpunkt auf kumuliert minus 5,3 Prozent. Das Exportgeschäft legt um 2,5 Prozent zu, muss aber im Vergleich zum Zeitraum Januar bis September 2021 einen Rückgang von 1 Prozentpunkt hinnehmen.

In den aktuellen Zahlen bleiben alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke wie immer unberücksichtigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Gastgewerbeumsatz sinkt im September um 3,5 Prozent gegenüber Vormonat

Gastgewerbeumsatz sinkt im September um 3,5 Prozent gegenüber Vormonat

Im September 2021 haben mehrere Bundesländer wegen steigender Corona-Infektionszahlen die 2G-Regelung eingeführt. Das Gastgewerbe erleidet dadurch einen überschaubaren Umsatzrückgang und erwirtschaftet im Vergleich zum Vormonat ein Minus von 3,5 Prozent (nominal 4,1 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat steigt der Umsatz jedoch real um 6,8 Prozent (nominal 7,9 Prozent). Deutlicher fällt das Umsatzplus bei den Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen aus. Diese können ihren realen Umsatz im September 2021 gegenüber September 2021 um 14,3 Prozent (nominal 14,7 Prozent) steigern. Die Gastronomen erzielen ein reales Umsatzplus von 2,5 Prozent (nominal 4,0 Prozent) im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Gaststättengewerbe legt im selben Zeitraum real um 1,3 Prozent zu (nominal 2,7 Prozent). Die Schankwirtschaften verbuchen ein reales Plus von 2,0 Prozent (nominal 4,0 Prozent). Die Caterer und sonstigen Verpflegungsdienstleister erzielen ein erfreuliches reales Umsatzplus von 7,3 Prozent (nominal 9,6 Prozent) im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Kumuliert betrachtet sinkt der Umsatz im Gastgewerbe einschließlich September real um 17,7 Prozent (nominal minus 15,5 Prozent). Die Beherbergungsunternehmen verzeichnen ein reales Minus von 18,9 Prozent (nominal minus 18,0 Prozent), die Gastronomie real ein Minus von 17,1 Prozent (nominal minus 14,3 Prozent), die Caterer ein reales Minus von 8,1 Prozent (nominal minus 5,5 Prozent) und das getränkeintensive Gaststättengewerbe ein reales Minus von 19,4 Prozent (nominal minus 17,1 Prozent). Die Schankwirtschaften liegen nach wie vor mit einem realen Minus von 39,3 Prozent (nominal minus 35,6 Prozent) weit hinter den Zahlen aus 2020 zurück.

Quelle: Statistisches Bundesamt