Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Eine Novelle soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Zum 03.07.2021 greifen im Rahmen des VerpackG2 allgemeine Änderungen, z. B. die Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Endverbraucher*innen.
Ab 2022 wird es für uns als Getränkebranche dann nochmal interessant: Bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht für Säfte und andere Getränke in Einweg-Pfandflaschen und Dosen entfallen. Ein aus unserer Sicht längst überfälliger Schritt.
Das komplette VerpackG2 ist hier einsehbar.
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Geschlossene Gastronomie = mehr Bier zu Hause. Auf diese einfache Gleichung lassen sich die letzten Monate bringen. Dass insbesondere der Bierkonsum in den eigenen vier Wänden während Corona stark zugenommen hat, beobachtet auch Branchenkenner Georg Gorki, der als Einkaufsleiter seit 25 Jahren in der Getränkebranche zu Hause ist. Wobei es laut Gorki hier auch regionale Unterschiede gab: Im Süden sei eindeutig das Flaschenbier der Corona-Gewinner schlechthin. Im Norden und Osten habe es dagegen große Zuwächse bei Sekt und Spirituosen gegeben. „Außerdem haben die Verbraucher gezielt nach regionalen Spezialitäten gesucht und gerne auch mal was Neues ausprobiert“, so seine Erfahrung. Dass die Verbraucher in Corona-Zeiten das MiniKEG für den Frisch-gezapft-Genuss zuhause zu schätzen wussten, kann Georg Gorki nachvollziehen. „Allerdings laufen die Partyfässer eher im Supermarkt oder Discounter – im Getränkemarkt liegt der Fokus stärker auf Mehrweggebinden“, weiß der Experte, der selbst viele Jahre als Getränke-Manager im LEH tätig war.

