BV GFGH initiiert Themenwochen auf LinkedIn: Gemeinsam die Stimme der Branche stärken

BV GFGH initiiert Themenwochen auf LinkedIn: Gemeinsam die Stimme der Branche stärken

Social-Media lebt davon, neue Wege zu gehen, auszuprobieren und etwas zu wagen –meistens wird es dann richtig gut. In den vergangenen Wochen haben wir mit unseren ersten Themenwochen auf LinkedIn zu Ausbildung und Tankbier ein Pilotprojekt gestartet, das sich als voller Erfolg erwiesen hat. Beide Inhalte sind für den Getränkefachgroßhandel von zentraler Bedeutung: Die Ausbildung sichert die Zukunft unserer Branche, während Tankbier als modernes Versorgungs- und Gastronomiekonzept neue Chancen eröffnet.

Unser Ziel war es, die Öffentlichkeitsarbeit unternehmens- und verbandsübergreifend strukturierter aufzubauen und die Reichweite der gesamten Branche zu bündeln, um Inhalte breit zu streuen und die Stimme des GFGH noch deutlicher nach außen zu tragen. Dafür hat der BV GFGH die Themen entwickelt, Texte, Visuals und Social-Media-Postings erarbeitet und allen Mitgliedsunternehmen sowie Partnerverbänden zur Verfügung gestellt. In einem kurzen Online-Termin wurde das Konzept vorgestellt und alle Fragen geklärt. Durch Teilen, Liken, Kommentieren und eigene Beiträge der Mitgliedsunternehmen erreichten wir eine starke Sichtbarkeit auf LinkedIn – auch bei politischen Entscheidungsträgern.

Das Pilotprojekt war ein erfolgreicher Auftakt. Daran wollen wir anknüpfen und künftig regelmäßig weitere Themenwochen zu wichtigen Branchenthemen umsetzen – gemeinsam und mit noch mehr Schlagkraft.

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Gastgewerbe steigt im Juli um 1,8 Prozent gegenüber Juni

Gastgewerbe steigt im Juli um 1,8 Prozent gegenüber Juni

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Juni 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real 1,8 Prozent (nominal plus 1,6 Prozent) mehr umgesetzt als im Juni 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 4,2 Prozent und nominal um minus 1 Prozent. 

Die Umsatzdaten im Überblick:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Vergleich zum Vormonat real um 1,8 Prozent (nominal plus 1,6 Prozent) gestiegen.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht ein Umsatzplus von 4,4 Prozent (nominal plus 4,6 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Juni 2025 sinkt der reale Umsatz um 0,3 Prozent (nominal minus 50,1 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Umsatzplus von 3,2 Prozent (nominal plus 3,4 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Gegenüber Juni 2025 kommt die Branche im Juli 2025 auf einen realen Umsatzverlust von 1,8 Prozent (nominal ein Minus von 2,9 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche ein reales Minus von 1,2 Prozent (nominal minus 0,8 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick:

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2025 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2024:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt real um 3,6 Prozent (nominal minus 0,2 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen realen Umsatzrückgang von 4,6 Prozent (nominal ein Minus von 0,7 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Branche kommt auf ein reales Minus von 6,1 Prozent (nominal minus 2,4 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 4,3 Prozent (nominal ein Minus von 0,2 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche sinkt um 2,7 Prozent (nominal minus 0,2 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet, verbucht die Branche einen realen Umsatzverlust von 3,3 Prozent (nominal plus 1,5 Prozent).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bierabsatz schaut im Juli bedröppelt aus der Wäsche

Bierabsatz schaut im Juli bedröppelt aus der Wäsche

Auch die Juliabsätze präsentieren sich tiefrot: Mit einem Minus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vormonat bleibt er weiterhin allen Erwartungen schuldig. Ähnlich sieht es auch beim steuerpflichtigen Bierabsatz aus. Laut dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB) verliert dieser 4,8 Prozent im Vergleich zum Juni 2025. Der Export steigert sich im Vergleich zum Vormonat und verbucht nur noch 0,8 Prozent weniger Umsatz.

Es ist nur ein kleiner Trost, dass sich die Branche gegen einen relativ starken Vorjahresmonat mit gut 5 Prozent Plus gegenüber 2023 vergleichen musste. Der Juli 2024 war übrigens der letzte Monat mit einem Ergebnis, das besser war als das des Vorjahresmonats. Seit einem Jahr sind die Ergebnisse im Minus.

Der Gesamtabsatz ist in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,9 Prozent oder knapp 3 Millionen Hektoliter auf gut 47 Millionen Hektoliter gesunken. Steuerpflichtig fehlen bei einer Summe von 38,6 Millionen Hektolitern 5,8 Prozent bzw. 2,4 Millionen Hektoliter.

Rheinland-Pfalz und das Saarland vermelden ein Plus von 8,9 Prozent und führen damit die Statistik des steuerpflichtigen Bierabsatzes nach Bundesländern an. Auf Platz zwei folgt Baden-Württemberg mit einem Verlust von 2,2 Prozent. Schlusslicht ist derzeit Hessen mit einem Minus von 14,9 Prozent.

Quelle: Deutscher Brauer Bund

Großhandel gewinnt im Juni gegenüber Mai dazu

Großhandel gewinnt im Juni gegenüber Mai dazu

Der Großhandel zeigt sich erholt: Nach einem sinkenden Mai steigen die Umsätze im Juni um 3 Prozent (nominal plus 2,9 Prozent). Im Jahresdurschnitt ist der Juni nun der zweitbeste Monat in Sachen Absatz.

Der Vorjahresvergleich fällt hingegen schlecht aus: Der Getränkefachgroßhandel schließt den diesjährigen Juni mit einem realen Minus von 5,6 Prozent (nominal minus 5,0 Prozent) ab.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Gastgewerbe steigt im Juli um 1,8 Prozent gegenüber Juni

Gastgewerbe sinkt im Juni um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Juni 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real 1,8 Prozent (nominal minus 3 Prozent) weniger umgesetzt als im Mai 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 6 Prozent und nominal um minus 3,5 Prozent. Gegenüber Juni 2024 ging der Umsatz im Juni 2025 real um 5,1 Prozent und nominal um 4,9 Prozent zurück.

Die Umsatzdaten im Überblick:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Vergleich zum Vormonat real um 1,8 Prozent (nominal minus 3 Prozent) gesunken.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht ein Umsatzminus von 4,6 Prozent (nominal minus 4,4 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Mai 2025 sinkt der reale Umsatz um 5,5 Prozent (nominal minus 5,3 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Umsatzminus von 7,4 Prozent (nominal minus 3,7 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Gegenüber Mai 2025 kommt die Branche im Juni 2025 auf einen realen Umsatzgewinn von 1,4 Prozent (nominal ein Minus von 1,6 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche ein reales Minus von 0,9 Prozent (nominal minus 0,7 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick:

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2025 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2024:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt real um 3,5 Prozent (nominal minus 0,1 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen realen Umsatzrückgang von 4,7 Prozent (nominal ein Minus von 0,7 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Branche kommt auf ein reales Minus von 6,2 Prozent (nominal minus 2,5 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 4,4 Prozent (nominal ein Minus von 0,2 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche sinkt um 2,2 Prozent (nominal plus 0,2 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet, verbucht die Branche einen realen Umsatzverlust von 3,2 Prozent (nominal plus 1,6 Prozent).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

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BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

Die 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union produzieren rund 15 Prozent der weltweiten Flaschen, Tüten und Tuben aus Plastik. Die EU liegt damit nach Asien und den USA auf Platz drei. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass der wachsende Müllberg kleiner wird und die Wiederwendung – also Mehrweg- einen höheren Stellwert erlangt. Wiederverwendung vor Recycling.

Anfang August startete in Genf erneut Verhandlungen über ein weltweites UN-Abkommen gegen Plastikmüll. Unterhändlerinnen und Unterhändler von bis zu 180 Staaten beraten seitdem über Wege, die Vermüllung des Planeten durch Plastikabfälle zu stoppen. Ein mögliches Abkommen soll im kommenden Jahr unterzeichnet werden. Rückstände der extrem langlebigen Plastikverschmutzung werden mittlerweile in den entlegensten Weltgegenden und in praktisch jedem Teil des menschlichen Körpers nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher ungeklärt, da es sich um ein neues Forschungsfeld handelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen jedoch, dass schon jetzt Schritte gegen mögliche Gesundheitsrisiken ergriffen werden müssten. Das Institut für Globale Gesundheit in Barcelona teilte mit Blick auf das Genfer Treffen mit, dass „politische Entscheidungen nicht auf vollständige Daten“ zu den Gesundheitsrisiken von Mikroplastik warten könnten.

Bayern setzt deutliches Zeichen gegen den Klimaschutz

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Bayern gerade jetzt den Kommunen im Freistaat mit einem neuen Gesetzesbeschluss untersagen will, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Und das, obwohl bayerische Städte wie München, Nürnberg und Würzburg genau das gerade prüfen.

Gemeinsam mit Pro Mehrweg, dem Arbeitskreis Mehrweg und der Initiative Reusable To-Go, in deren Initiativbeirat die anderen mitzeichnenden Akteure vertreten sind, spricht sich der BV GFGH entschieden gegen das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern aus. Ein solches Verbot entzieht Kommunen ein rechtlich zulässiges, praxiserprobtes und wirtschaftlich tragfähiges Steuerungsinstrument, das mit Blick auf seine Lenkungswirkung für den erfolgreichen Ausbau von Mehrwegangeboten im Außer-Haus-Konsum von zentraler Bedeutung ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung hat das Ziel, Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme gezielt zu stärken. Darüber hinaus haben sich kürzlich zahlreiche europäische Städte, darunter Paris, Brüssel und Tallinn, in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, kommunale Abfallvermeidungsmaßnahmen durch stärkere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen.  Vor diesem Hintergrund wäre das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern nicht nur ein regionaler Rückschritt, sondern stünde auch im deutlichen Widerspruch zur europäischen Zielrichtung.

Wirksames Instrument zur Abfallvermeidung

Die kommunale Verpackungssteuer ist weder eine Bagatellsteuer, noch geht sie mit einer übermäßigen bürokratischen Belastung der Stadtverwaltung oder der vor Ort ansässigen Betriebe einher. Dies zeigen unter anderem Erfahrungsberichte aus den Städten Tübingen und Konstanz.

Tübingen erzielte im ersten Jahr Steuereinnahmen von rund 1 Million Euro bei lediglich rund 100.000 Euro Verwaltungskosten. In Konstanz, in der eine kommunale Verpackungssteuer seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, werden aktuell jährlichen Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro prognostiziert. Diese Beispiele widerlegen deutlich die Einstufung als „Bagatellsteuer“.

Die Müllmenge im öffentlichen Raum konnte in Tübingen deutlich reduziert werden. Experten schätzen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer zu einem Mehrweganteil von rund 50 % führt. Dies schlägt sich auch in den Entsorgungskosten nieder. Vor Einführung der Verpackungssteuer lagen die städtischen Entsorgungskosten für Einwegverpackungsabfälle im öffentlichen Raum der Stadt Tübingen bei rund 700.000 Euro jährlich.

Das häufig vorgebrachte Argument der hohen zusätzlichen Bürokratie für die Stadtverwaltungen lässt sich nach den Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz nicht bestätigen. In Tübingen wurde die Erhebung der Steuer prozessual effizient ausgestaltet. Zukünftig ist eine Bearbeitung mit nur 0,5 Vollzeitstellen vorgesehen. In der Startphase wurde die Einführung der Steuer über ein abteilungsübergreifendes bestehendes Projektteam abgedeckt.

Belastung bleibt überschaubar – Praxisbeispiele machen es deutlich

Kommunale Verpackungssteuern stellen keine unzumutbare Belastung für die Gastronomie dar. Die Steuer wirkt gezielt dort, wo viele Einwegverpackungen eingesetzt werden. Betriebe können dies einfach umgehen, indem sie ihren Kunden Mehrwegalternativen anbieten und deren Nutzung attraktiv gestalten und bewerben.

Einen negativen Effekt gibt es nach Erfahrungsberichten aus den Städten Tübingen und Konstanz nicht:

  • In Tübingen fällt für gut ein Drittel der Betriebe überhaupt keine Verpackungssteuer an, da sie keine Einwegverpackungen verwenden oder vertreiben.
  • In Tübingen kam es zu keinen bekannten Geschäftsaufgaben oder Abwanderungen aufgrund der Steuer.
  • In Konstanz bewegen sich vorgetragene Umsatzrückgänge einzelner Betriebe auf gleicher Höhe wie in Städten ohne Verpackungssteuer.

Grundsätzlich betrifft die Verpackungssteuer Betriebe stärker, die derzeit noch vermehrt auf Einwegverpackungen setzen. Dies betrifft zum einen kleine Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske, zum anderen die Systemgastronomie. In beiden Bereichen ist die Umstellung auf Mehrwegsysteme gut umsetzbar.

  • Im Gegensatz zu den deutschen Filialen bieten französische McDonalds-Filialen beispielsweise längst flächendeckend Mehrwegverpackungen auch für Speisen an.
  • Kleine Verkaufsstellen können bei der Nutzung von Mehrwegbehältern in übergeordnete Systemmanagementstrukturen eingebunden werden, die u. a. eine koordinierte Rücknahme, Spülung und Verteilung von Mehrwegbehältern sowie eine faire Kostenverteilung ermöglichen. Die Initiative Reusable To-Go bietet Kommunen Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines solchen Systems an.

Auch die mit der Verpackungssteuer verbundene zusätzliche Bürokratie für Betriebe kann durchaus einfach ausgestaltet werden, wie das Tübinger Beispiel zeigt. Formulare sind kurz und einfach gehalten, rückfragen der Stadtverwaltung minimal, eine genauere Prüfung muss in der Mehrheit der Fälle nicht stattfinden und der Nachweis vorhandener Buchhaltungsdaten und -dokumente reicht dazu in der Regel aus.

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