Innenstadt­verkehr Hamburg: Keine wirtschafts­feindliche Politik zulasten von Unter­nehmen und Bürgern!

Innenstadt­verkehr Hamburg: Keine wirtschafts­feindliche Politik zulasten von Unter­nehmen und Bürgern!

Heute finden in Hamburg die Koalitionsverhandlungen zum Thema Mobilität zwischen SPD und GRÜNEN statt. Aus diesem Anlass macht die Wirtschaft der Hansestadt erneut und eindringlich auf das Thema des notwendigen innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs aufmerksam.

Die Coronakrise stellt bundesweit alle Branchen vor ungekannte Herausforderungen, so auch in Hamburg. Das Bündnis aus dem AGA Unternehmensverband, der Handwerkskammer Hamburg und sieben weiteren Verbänden – darunter der Bundesverband GFGH – macht in dieser angespannten Zeit auf die Notwendigkeit eines flüssigen Wirtschaftverkehrs in der City aufmerksam, der das tägliche Leben aller dort arbeitenden und lebenden Menschen gewährleistet. Das Bündnis macht in seiner heutigen Pressemitteilung deutlich, dass eine wirtschaftsfeindliche Politik, wie sie eine massive Beschränkung der Lieferverkehre in der Hamburg City darstellt, nicht geben darf.

Alle Handelsstufen erwartet in den kommenden Monaten, vielleicht Jahren, massive Umsatz- und Gewinneinbrüche durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Jetzt ist die Zeit, in der die Hamburger Politik zusammen mit der Wirtschaft nach Lösungen suchen muss. (…) Wie systemrelevant die Verkehre in der Innenstadt sind, hat sich in den vergangenen zwei Monaten deutlich gezeigt.“ Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des AGA Unternehmensverbandes

Die konkreten Forderungen der Unterstützer der Stellungnahme an den künftigen Hamburger Senat sind:

  • Erreichbarkeit gewährleisten: Gewerbetreibende und Dienstleister müssen ihre Kunden in Hamburg weiterhin direkt ansteuern können.
  • Besondere Lade-/Arbeitszonen, Mikro-Depots und Serviceparkplätze schaffen: Hamburgs Innenstadt braucht Lade- und Arbeitszonen sowie Serviceparkplätze, die dem Wirtschafts- und Lieferverkehr vorbehalten sind. Über Mikro-Depots wird das Bestücken von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung auf den letzten Metern ermöglicht.
  • Verkehrsinformation verbessern und digitalisieren: Digitale Verkehrs- und Parkraumlenkung kann Suchverkehre drastisch reduzieren. Hier betreiben Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger erhebliche Anstrengungen.
  • Dienstleistungen ermöglichen: Dienstleistungen, wie z. B. Umzüge, Reparaturen etc., müssen auch außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten möglich sein.

Die vollständige Pressemitteilung unseres Partnerverbandes AGA finden Sie hier.

Foto: © Timur Venkov

getITEM: Neues Portal für Artikelstammdaten geht live

getITEM: Neues Portal für Artikelstammdaten geht live

Das Portal „getITEM“ der GEDAT Getränkedaten ging im April live. Das Portal ermöglicht Getränkefachgroßhändlern und Herstellern einen zentralen Austausch relevanter Artikelstammdaten.

Korrekte und aktuelle Produktinformationen sind essenziell für eine fehlerfreie Logistik, E-Commerce, schnelle Produkteinführung sowie Kosteneinsparung in Geschäftsprozessen. Das Cloud-basierte Portal stellt bereits heute über 5.000 Artikel von über 20 Lieferanten aus den Bereichen AfG, Bier und Spirituosen mit dem Qualitätsstandard der GS1 bereit. Materialstammdaten von über 300 weiteren Lieferanten stehen zur sofortigen Aufnahme bereit. Denn GEDAT kann die Daten aller Hersteller direkt in getITEM übernehmen, die diese bereits heute im GDSN für den Handel veröffentlichen.

Mit getITEM wird dem deutschen Getränkefachgroßhandel erstmals ein zentraler Zugriffspunkt auf Artikelstammdaten zur Verfügung gestellt. Bisher müssen diese Informationen von jedem Marktteilnehmer über verschiedenste Quellen in der Regel offline oder online selbst recherchiert werden. Das geht mit Medienbrüchen einher, die sich zwangsläufig massiv auf die Datenqualität niederschlagen. Zudem bleiben für den Verwender Fragen hinsichtlich der Rechtssicherheit der Daten offen.

Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand BV GFGH und Sprecher des Stakeholder-Beirats von GEDAT

Für die Entwicklung und den Betrieb des Portals kooperiert GEDAT mit der Systrion AG, dem Spezialisten für Stammdaten- und Data Quality Management. Dazu Wolfram Scholz, Geschäftsführer von GEDAT: „Wir sind froh, mit getITEM ein Portal bereitstellen zu können, das mit synfoxx/p der Systrion AG auf einer technisch ausgereiften Lösung basiert, die sich am Markt schon bewährt hat.“

Zugriff auf die Artikelstammdaten erhält der Getränkefachgroßhandel über einen Datenbankabzug, aber auch ohne zusätzlich zu implementierende Schnittstellen per einheitlichen Artikelpasses im Excel-Format. GEDAT führt aktuell Gespräche mit ERP-Anbietern zu direkten Schnittstellen in die ERP-Systeme der Getränkefachgroßhändler.

Wie grenzt sich getITEM von anderen Initiativen zur Bereitstellung von Artikelstammdaten ab?

GEDAT stellt mit getITEM ein Portal zum Austausch von Daten in einem einheitlichen Format zur Verfügung. Die Datenhoheit und Verantwortung zur Pflege und Aktualität bleibt bei den bereitstellenden Herstellern. GEDAT stellt den Portalbetrieb sicher und prüft die Datenqualität, erhebt und modifiziert jedoch selbst keine Daten.

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GFGH und Gastronomie stehen zusammen

GFGH und Gastronomie stehen zusammen

Durch die Coronoakrise sind Restaurants und Hotels seit Wochen geschlossen. Die DEHOGA macht gemeinsam mit teilnehmenden Gastronomen und Hoteliers in 80 Städten mit der Aktion „Leere Stühle“ auf die prekäre Situation der Branche aufmerksam und wird dabei vom Getränkefachgroßhandel unterstützt.

Bei der Aktion werden an prominenten Stellen in großen Städten Deutschlands hunderte leere Stühle aufgestellt. Die Botschaft: Leere Stühle, leere Beeten = leere Kassen. Neben Gastronomie und Hotellerie fordert auch der Getränkefachgroßhandel eine Wiedereröffnung der Gastronomie und finanzielle Unterstützung. So veranstaltete der DEHOGA Kreisverband Schleswig-Flensburg in Kooperation mit unserem Mitglied Behn Getränke, Lieferant für 800 Gastronomiebetriebe, am 29. April die erste große Kundgebung im Norden. 120 Gastronomen und Hoteliers folgten der Einladung und trafen sich am Kappelner Hafen, um öffentlich auf die dramatische Lage hinzuweisen:

„Wir brauchen jetzt Antworten! Wir brauchen einen Zeitplan! Sagt uns bitte, wann wir in Hotellerie und Gastronomie wieder für Touristen und Einheimische da sein dürfen!“

Hans-Peter Hansen vom DEHOGA Kreisverband

Hansen vom DEHOGA Kreisverband bringt die zentrale Forderung des Gastgewerbes an die Politik auf den Punkt. Er betont, dass die betroffenen Unternehmen Hygieneprofis sind. Er versteht nicht, warum gerade ihnen unterstellt wird, nicht für die notwendige Hygiene bei einer Wiedereröffnung sorgen zu können.

Eine schnelle und verantwortungsvolle Lösung, die gesundheitliche sowie wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, ist, da sind sich in Kappeln alle einig, dringend notwendig.

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Geschäftsführer Waldemar Behn (Behn Getränke) in Aktion. (2. von rechts)

Getränke­fach­groß­handel erzielt im Februar reales Plus von 0,7 Prozent

Getränke­fach­groß­handel erzielt im Februar reales Plus von 0,7 Prozent

Die Getränkefachgroßhändler erwirtschaften im Februar ein reales, also preisbereinigtes, Plus von 0,7 Prozent (nominal 2,3 Prozent), bevor ab März die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise spürbar werden. Kumuliert betrachtet steigt der Umsatz bis einschließlich Februar um 1,2 Prozent (nominal 2,9 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bierabsatz: Export bricht im März durch Corona ein

Bierabsatz: Export bricht im März durch Corona ein

Der Gesamtbierabsatz deutscher Brauereien vermeldet im März ein Minus von 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Bierexport in EU-Länder bricht um 24,9 Prozent (182.000 Hektoliter) ein, die Ausfuhr in Drittländer um 3,6 Prozent (25.000 Hektoliter). Der Inlandsbierabsatz reduziert sich um marginale 0,2 Prozent, da der Lockdown in der deutschen Gastronomie erst Mitte März erfolgte. Der inländische Bierabsatz zeigt große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während Schleswig-Holstein/Hamburg ein Minus von 26,7 Prozent verzeichnet, erwirtschaftet Berlin/Brandenburg ein Plus von 10,3 Prozent (bei Biermischgetränken allerdings Minus 25 Prozent). Bundesweit legen Biermischgetränke um 6,1 Prozent zu.

Kumuliert betrachtet sinkt der Gesamtbierabsatz einschließlich März 2020 um 1,5 Prozent, die Ausfuhr um 7,4 Prozent sowie der Inlandsabsatz um 0,2 Prozent. In den Zahlen bleiben alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke wie immer unberücksichtigt. Im April erwarten Branchenexperten auch im Inland deutliche Absatzrückgänge.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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BV GFGH fordert branchen­spezifischen Rettungsschirm

BV GFGH fordert branchen­spezifischen Rettungsschirm

Die umfassenden und restriktiven Maßnahmen der letzten Wochen retten im Kampf gegen Corona Leben – unser höchstes Gut. Der wochenlange Stillstand großer Teile des gesellschaftlichen Lebens und weiter Teile unserer Wirtschaft gefährdet aber gleichzeitig die Existenz vieler Unternehmen – so auch im gastronomie- und veranstaltungsgeprägten Getränkefachgroßhandel.

43 Prozent bangen um ihre Existenz

In einer aktuellen Umfrage geben 43 Prozent unserer Mitglieder an, um ihre Existenz zu fürchten. Durch die bundesweiten Schließungen von Restaurants, Kneipen und Bars sowie die Absage unzähliger Veranstaltungen sank bereits im März der Branchenumsatz um 24 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat in 2019. Einzelne Betriebe haben Umsatzeinbrüche von 80 Prozent und mehr zu verkraften. In Folge beantragten 70 Prozent der befragten Unternehmen Kurzarbeit – weitere 17 Prozent folgen im Laufe des Monats. Erste Betriebe waren bereits dazu gezwungen, krisenbedingte Kündigungen auszusprechen.

Hinter den Zahlen stehen meist mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer, Familienbetriebe, regionale Arbeitgeber, ganz persönliche Schicksale. Jeder Einzelne versucht sich mit Unternehmergeist und Einfallsreichtum gegen die desaströsen Auswirkungen der Krise zu stemmen. Doch die Verlängerung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in allen Bundesländern und die Entscheidung die Schließung der Gastronomie mindestens für weitere zwei Wochen aufrechtzuerhalten, führt zu einer dramatischen Verschärfung der Situation. Dazu kommt die mangelnde Perspektive, wie es in der Gastronomie weitergehen soll und kann.

Gemeinsame Lösungen, anstatt einzelner Hilfen

Betroffen sind gleichermaßen alle Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Veranstaltungsgeschäfts: Gastronomen, Veranstalter, Schausteller, Lieferanten, Getränkefachgroßhändler sowie Hersteller mit gastronomischem Sortiment. Aus diesem Grund braucht die Branche  zusätzlich zu den beschlossenen Corona-Hilfen – weitere Unterstützung. Die Situation erfordert einen branchenspezifischen Rettungsschirm, der allen beteiligten Unternehmen je nach Bedürftigkeit zur Verfügung steht. Nur so werden wir die vielfältige und für ein buntes gesellschaftliches Leben notwendige Gastronomie- und Veranstaltungsstruktur durch diese Zeit bringen. Nur so werden wir unzählige regionale Arbeitsplätze sichern.

Branche braucht planbaren Exit

Neben einer branchenspezifischen Lösung bedarf es einem planbaren Exit aus dem Lockdown. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob Geschäfte groß oder klein sind. Entscheidend muss sein, dass jedes Unternehmen die Sicherheits- und Hygienebedingungen umsetzt. Viele Unternehmen werden schon seit Wochen mit Hilfskrediten sowie Stundungen von Steuern und Sozialabgaben über Wasser gehalten. Doch diese Unterstützung muss demnächst zurückgezahlt werden. Deshalb wächst mit jedem Tag des wirtschaftlichen Stillstands die Überschuldung und die Gefahr der Insolvenz steigt. Das kann weder Mitarbeitern zugemutet werden, die aus der Kurzarbeit in die Arbeitslosigkeit geraten, noch kann unsere Volkswirtschaft das verkraften.

Die Bürger sind durch die letzten Wochen daran gewöhnt, in Supermärkten oder beim Bäcker Sicherheitsabstände einzuhalten und Hygieneregeln zu befolgen. Deshalb sehen wir keinen Grund, dass neben Teilen der Wirtschaft nicht auch die Gastronomie unter Einhaltung notwendiger Auflagen wieder hochfahren kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Sicherheitsvorschriften möglichst bundesweit einheitlich gelten, damit sie für Verbraucher und Unternehmer nachvollziehbar sind.

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