BV GFGH spricht sich gegen Erhöhung der Alkoholsteuer aus – Konsumwandel erfolgt bereits

BV GFGH spricht sich gegen Erhöhung der Alkoholsteuer aus – Konsumwandel erfolgt bereits

Bild: © BV GFGH/KI-generiert

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) lehnt eine Erhöhung der Alkoholsteuer ab. Eine solche Maßnahme ist weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Entwicklung des Konsumverhaltens in Deutschland zeigt bereits heute deutlich, dass ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die mittelständisch geprägte Getränkewirtschaft. Unsere Branche steht seit Jahren unter erheblichem Kostendruck. Steigende Energiepreise, höhere Personalkosten, zunehmende Bürokratie sowie die anhaltende Konsumzurückhaltung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher belasten insbesondere mittelständische Betriebe.

Eine zusätzliche Steuererhöhung würde diese Belastungen weiter verschärfen. Sie verteuert Produkte für Konsumentinnen und Konsumenten, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und gefährdet Investitionen entlang der gesamten Getränkewertschöpfungskette.

Alkoholkonsum sinkt seit Jahrzehnten 

Der Alkoholkonsum in Deutschland befindet sich seit vielen Jahren in einem nachhaltigen Abwärtstrend. Der Pro-Kopf-Verbrauch von reinem Alkohol ist zwischen 2001 und 2024 um rund 22 Prozent zurückgegangen. Der Bierkonsum sank im gleichen Zeitraum um mehr als ein Drittel. Gleichzeitig verzeichneten alkoholfreie Alternativen ein starkes Wachstum. Allein der Konsum alkoholfreier Biere stieg seit der Jahrtausendwende um mehr als 80 Prozent1. Auch aktuelle Erhebungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bestätigen den langfristigen Rückgang des Alkoholkonsums. Der Gesamtverbrauch alkoholischer Getränke pro Kopf ist zuletzt erneut gesunken2. 

Junge Menschen verändern ihr Konsumverhalten 

Die Vorstellung, Alkohol werde in Deutschland unverändert konsumiert und müsse deshalb stärker besteuert werden, wird durch aktuelle Studien nicht gestützt.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist der Anteil der Jugendlichen, die regelmäßig Alkohol trinken, seit Jahren rückläufig. Gleichzeitig steigt der Anteil derjenigen, die noch nie Alkohol konsumiert haben3.

Eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ernährung verweist ebenfalls darauf, dass regelmäßiger, riskanter und exzessiver Alkoholkonsum bei Jugendlichen seit 2001 kontinuierlich zurückgeht4. Besonders bemerkenswert: Deutschland weist europaweit einen der höchsten Anteile junger Erwachsener auf, die vollständig auf Alkohol verzichten. Fast jeder zweite Angehörige der Generation Z gibt an, keinen Alkohol zu trinken5.

Prävention und gesellschaftlicher Wandel wirken

Die vorliegenden Daten zeigen, dass Präventionsarbeit, Aufklärung und ein verändertes Gesundheitsbewusstsein bereits zu einer nachhaltigen Veränderung des Konsumverhaltens führen. Der Trend zu alkoholfreien Alternativen, ein bewussterer Lebensstil sowie ein verändertes Freizeitverhalten prägen insbesondere die jüngeren Generationen.

Der BV GFGH erkennt die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken ausdrücklich an und unterstützt wirksame Präventionsmaßnahmen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass der gesellschaftliche Wandel bereits stattfindet.

Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Erhöhung der Alkoholsteuer nicht sinnvoll. Sie würde Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mittelständische Unternehmen zusätzlich belasten, ohne dass ein zusätzlicher gesundheitspolitischer Nutzen erkennbar wäre.

Die Politik sollte die nachweisbaren Erfolge von Prävention, Aufklärung und Eigenverantwortung anerkennen und diesen Weg konsequent weitergehen, statt auf zusätzliche steuerliche Belastungen zu setzen.

  1. Deutscher Brauer-Bund (2026): Fakten zum Alkoholkonsum in Deutschland. Stand Mai 2026, S. 1.
  2. DHS: Alkohol – Zahlen, Daten, Fakten: https://www.dhs.de/suechte/alkohol/zahlen-daten-fakten/
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2024: Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023 und Deutscher Brauer-Bund (2026): Fakten zum Alkoholkonsum in Deutschland. Stand Mai 2026, S. 3.
  4. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Ernährung: Alkohol – Zufuhr in Deutschland, gesundheitliche sowie soziale Folgen und Ableitung von Handlungsempfehlungen
  5. BZgA: Drogen Affinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland
Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Lebensmittelwirtschaft zur Einführung einer Zuckersteuer

Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Lebensmittelwirtschaft zur Einführung einer Zuckersteuer

Bild: © BV GFGH/KI-generiert

Gemeinsam mit 37 weiteren Verbänden der Lebensmittelbranche spricht sich der BV GFGH gegen eine Zuckersteuer aus. Mit dem Antrag des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung einer Zuckersteuer steht ein weitreichender staatlicher Eingriff zur Entscheidung, den unser Verband als Teil der „Allianz der Lebensmittelwirtschaft” ablehnt. Aus unserer Sicht folgt der Vorschlag einer Logik, die auf symbolische Steuerpolitik statt auf evidenzbasierte Lösungen setzt. Im Gegenteil: Er greift tief in Konsumfreiheit, Marktmechanismen und bewährte Kooperationsansätze ein – ohne dass seine Wirksamkeit wissenschaftlich belastbar belegt wäre.

In einem gemeinsamen Positionspapier appellieren wir eindringlich an die Politik, auf faktenbasierte Maßnahmen, statt auf symbolische Eingriffe zu setzen und lehnen die Einführung einer Zuckersteuer ab.

Gemeinsame Stellungnahme: Mehrwegförderung im Sinne der PPWR wirksam umsetzen

Gemeinsame Stellungnahme: Mehrwegförderung im Sinne der PPWR wirksam umsetzen

Der Ausbau und die Skalierung von Mehrwegsystemen ist ein zentraler Baustein für die Erreichung der europäischen Abfallvermeidungsziele. Deutschland verfügt, u. a. mit seinem Getränke-Mehrwegsystem, über eine leistungsfähige Mehrwegstruktur, die europaweit als Vorbild gilt. Diese gilt es auszubauen und neben anderen Mehrweganwendungen in die Zukunft zu tragen. Daher sollte die nationale Umsetzung der PPWR so gestaltet werden, dass sie zur Weiterentwicklung bestehender Systeme und Neuentwicklung weiterer Mehrweganwendungen anregt und beiträgt.

Diese und weitere Forderungen zur Mehrwegförderung im Sinne der PPWR haben wir in einer gemeinsamen Stellungnahme des BV GFGH, Pro Mehrweg, der Stiftung Initiative Mehrweg und dem Mehrwegverband Deutschland zusammengefasst.

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

Die 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union produzieren rund 15 Prozent der weltweiten Flaschen, Tüten und Tuben aus Plastik. Die EU liegt damit nach Asien und den USA auf Platz drei. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass der wachsende Müllberg kleiner wird und die Wiederwendung – also Mehrweg- einen höheren Stellwert erlangt. Wiederverwendung vor Recycling.

Anfang August startete in Genf erneut Verhandlungen über ein weltweites UN-Abkommen gegen Plastikmüll. Unterhändlerinnen und Unterhändler von bis zu 180 Staaten beraten seitdem über Wege, die Vermüllung des Planeten durch Plastikabfälle zu stoppen. Ein mögliches Abkommen soll im kommenden Jahr unterzeichnet werden. Rückstände der extrem langlebigen Plastikverschmutzung werden mittlerweile in den entlegensten Weltgegenden und in praktisch jedem Teil des menschlichen Körpers nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher ungeklärt, da es sich um ein neues Forschungsfeld handelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen jedoch, dass schon jetzt Schritte gegen mögliche Gesundheitsrisiken ergriffen werden müssten. Das Institut für Globale Gesundheit in Barcelona teilte mit Blick auf das Genfer Treffen mit, dass „politische Entscheidungen nicht auf vollständige Daten“ zu den Gesundheitsrisiken von Mikroplastik warten könnten.

Bayern setzt deutliches Zeichen gegen den Klimaschutz

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Bayern gerade jetzt den Kommunen im Freistaat mit einem neuen Gesetzesbeschluss untersagen will, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Und das, obwohl bayerische Städte wie München, Nürnberg und Würzburg genau das gerade prüfen.

Gemeinsam mit Pro Mehrweg, dem Arbeitskreis Mehrweg und der Initiative Reusable To-Go, in deren Initiativbeirat die anderen mitzeichnenden Akteure vertreten sind, spricht sich der BV GFGH entschieden gegen das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern aus. Ein solches Verbot entzieht Kommunen ein rechtlich zulässiges, praxiserprobtes und wirtschaftlich tragfähiges Steuerungsinstrument, das mit Blick auf seine Lenkungswirkung für den erfolgreichen Ausbau von Mehrwegangeboten im Außer-Haus-Konsum von zentraler Bedeutung ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung hat das Ziel, Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme gezielt zu stärken. Darüber hinaus haben sich kürzlich zahlreiche europäische Städte, darunter Paris, Brüssel und Tallinn, in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, kommunale Abfallvermeidungsmaßnahmen durch stärkere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen.  Vor diesem Hintergrund wäre das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern nicht nur ein regionaler Rückschritt, sondern stünde auch im deutlichen Widerspruch zur europäischen Zielrichtung.

Wirksames Instrument zur Abfallvermeidung

Die kommunale Verpackungssteuer ist weder eine Bagatellsteuer, noch geht sie mit einer übermäßigen bürokratischen Belastung der Stadtverwaltung oder der vor Ort ansässigen Betriebe einher. Dies zeigen unter anderem Erfahrungsberichte aus den Städten Tübingen und Konstanz.

Tübingen erzielte im ersten Jahr Steuereinnahmen von rund 1 Million Euro bei lediglich rund 100.000 Euro Verwaltungskosten. In Konstanz, in der eine kommunale Verpackungssteuer seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, werden aktuell jährlichen Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro prognostiziert. Diese Beispiele widerlegen deutlich die Einstufung als „Bagatellsteuer“.

Die Müllmenge im öffentlichen Raum konnte in Tübingen deutlich reduziert werden. Experten schätzen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer zu einem Mehrweganteil von rund 50 % führt. Dies schlägt sich auch in den Entsorgungskosten nieder. Vor Einführung der Verpackungssteuer lagen die städtischen Entsorgungskosten für Einwegverpackungsabfälle im öffentlichen Raum der Stadt Tübingen bei rund 700.000 Euro jährlich.

Das häufig vorgebrachte Argument der hohen zusätzlichen Bürokratie für die Stadtverwaltungen lässt sich nach den Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz nicht bestätigen. In Tübingen wurde die Erhebung der Steuer prozessual effizient ausgestaltet. Zukünftig ist eine Bearbeitung mit nur 0,5 Vollzeitstellen vorgesehen. In der Startphase wurde die Einführung der Steuer über ein abteilungsübergreifendes bestehendes Projektteam abgedeckt.

Belastung bleibt überschaubar – Praxisbeispiele machen es deutlich

Kommunale Verpackungssteuern stellen keine unzumutbare Belastung für die Gastronomie dar. Die Steuer wirkt gezielt dort, wo viele Einwegverpackungen eingesetzt werden. Betriebe können dies einfach umgehen, indem sie ihren Kunden Mehrwegalternativen anbieten und deren Nutzung attraktiv gestalten und bewerben.

Einen negativen Effekt gibt es nach Erfahrungsberichten aus den Städten Tübingen und Konstanz nicht:

  • In Tübingen fällt für gut ein Drittel der Betriebe überhaupt keine Verpackungssteuer an, da sie keine Einwegverpackungen verwenden oder vertreiben.
  • In Tübingen kam es zu keinen bekannten Geschäftsaufgaben oder Abwanderungen aufgrund der Steuer.
  • In Konstanz bewegen sich vorgetragene Umsatzrückgänge einzelner Betriebe auf gleicher Höhe wie in Städten ohne Verpackungssteuer.

Grundsätzlich betrifft die Verpackungssteuer Betriebe stärker, die derzeit noch vermehrt auf Einwegverpackungen setzen. Dies betrifft zum einen kleine Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske, zum anderen die Systemgastronomie. In beiden Bereichen ist die Umstellung auf Mehrwegsysteme gut umsetzbar.

  • Im Gegensatz zu den deutschen Filialen bieten französische McDonalds-Filialen beispielsweise längst flächendeckend Mehrwegverpackungen auch für Speisen an.
  • Kleine Verkaufsstellen können bei der Nutzung von Mehrwegbehältern in übergeordnete Systemmanagementstrukturen eingebunden werden, die u. a. eine koordinierte Rücknahme, Spülung und Verteilung von Mehrwegbehältern sowie eine faire Kostenverteilung ermöglichen. Die Initiative Reusable To-Go bietet Kommunen Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines solchen Systems an.

Auch die mit der Verpackungssteuer verbundene zusätzliche Bürokratie für Betriebe kann durchaus einfach ausgestaltet werden, wie das Tübinger Beispiel zeigt. Formulare sind kurz und einfach gehalten, rückfragen der Stadtverwaltung minimal, eine genauere Prüfung muss in der Mehrheit der Fälle nicht stattfinden und der Nachweis vorhandener Buchhaltungsdaten und -dokumente reicht dazu in der Regel aus.

Gleisanschluss-Charta

Gleisanschluss-Charta

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels setzt sich für Ausbau des Schienengüterverkehrs ein

Unser Verband unterstützt die Initiative des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Stärkung und Förderung von Gleisanschlüssen im Schienennetz der Bundesrepublik. Die dazugehörige Charta wurde am 31.01.2024 auf dem VDV-Forum an Michael Theurer, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, übergeben. Zusätzlich ist er in der Bundesregierung für den Schienenverkehr verantwortlich. Insgesamt 56 Organisationen aus Industrie, Handel, Bau-, Land- und Holzwirtschaft sowie Recycling unterzeichneten das Positionspapier. Die Charta verfolgt fünf Hauptziele und schlägt 97 konkrete Maßnahmen vor, um den Schienengüterverkehr zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen. Dazu gehören u. a. die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen, die Modernisierung der technischen Ausrüstung sowie die gezielte Unterstützung von Entscheidungsträgern.

Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene verlagern

„Um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen notwendig. Insbesondere im Verkehrssektor muss der CO2-Ausstoß bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden“, sagt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. „Deshalb setzen wir uns intensiv dafür ein, die Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene zu verlagern. Erste Ansätze gibt es bereits, diese müssen nun weiterverfolgt und ausgebaut werden“, ergänzt Reinsberg.

Das Bündnis hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der Schienengüterverkehr um 25 Prozent gesteigert werden. „Durch den Ausbau von kundennahen Gleisanschlüssen sinkt der Lkw-Verkehr auf den Autobahnen. Das wirkt sich letztlich positiv auf den Güterverkehr in der Getränkebranche und den Klimaschutz aus“, erklärt Reinsberg. Die neu gestaltete und heute überreichte Charta zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Sie soll die verkehrspolitische Diskussion auch auf die Anbindung von Zugangsstellen an das öffentliche Eisenbahnnetz lenken und konkrete Maßnahmenvorschläge für eine bedarfsgerechte Schieneninfrastruktur liefern.

Weitere Positionen

Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Klimaschutz im Verkehrssektor stärken – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen

Die „Initiative Verkehrsentlastung – 44 Tonnen für eine zukunftsweisende Logistik“ besteht aktuell aus 28 Verbänden, die sich branchenübergreifend für eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lkw einsetzen, um so die Klima- und Umweltziele der Bundespolitik zu unterstützen. Auch gegenüber der neuen Bundesregierung werden wir gemeinsam mit dieser Initiative unsere Forderungen vortragen, um so den Klimaschutz im Verkehrssektor zu stärken.

Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden. Dabei wird die im Rahmen des Europäischen Green Deals beabsichtigte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2050 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen noch erhöhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind im Bereich der Mobilität neue Antriebstechnologien und eine Stärkung der Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff erforderlich – beides wird allerdings erst mittel- bis längerfristig realisierbar sein.

Eine schnell wirksame Maßnahme wäre hingegen die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf das heute im Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau von 44 Tonnen, denn so könnten jährlich mehrere Millionen Transporte und damit erhebliche Mengen CO2 eingespart werden.

Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen…

  • ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden.
  • entlastet das deutsche Straßennetz: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert.
  • verringert Wettbewerbsverzerrungen: In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen.
  • reduziert Engpässe im Logistiksektor: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert.
  • führt nicht zu signifikanten Mehrbelastungen: Bei einer streckenbezogenen Prüfung insbesondere der Brückeninfrastruktur ist kein verstärkter Verschleiß der Infrastruktur zu erwarten.

Im gemeinsamen Positionspapier werden die Vorteile einer Anpassung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts erläutert.

Weitere Positionen