Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Lebensmittelwirtschaft zur Einführung einer Zuckersteuer

Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Lebensmittelwirtschaft zur Einführung einer Zuckersteuer

Bild: © BV GFGH/KI-generiert

Gemeinsam mit 37 weiteren Verbänden der Lebensmittelbranche spricht sich der BV GFGH gegen eine Zuckersteuer aus. Mit dem Antrag des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung einer Zuckersteuer steht ein weitreichender staatlicher Eingriff zur Entscheidung, den unser Verband als Teil der „Allianz der Lebensmittelwirtschaft” ablehnt. Aus unserer Sicht folgt der Vorschlag einer Logik, die auf symbolische Steuerpolitik statt auf evidenzbasierte Lösungen setzt. Im Gegenteil: Er greift tief in Konsumfreiheit, Marktmechanismen und bewährte Kooperationsansätze ein – ohne dass seine Wirksamkeit wissenschaftlich belastbar belegt wäre.

In einem gemeinsamen Positionspapier appellieren wir eindringlich an die Politik, auf faktenbasierte Maßnahmen, statt auf symbolische Eingriffe zu setzen und lehnen die Einführung einer Zuckersteuer ab.

Gemeinsame Stellungnahme: Mehrwegförderung im Sinne der PPWR wirksam umsetzen

Gemeinsame Stellungnahme: Mehrwegförderung im Sinne der PPWR wirksam umsetzen

Der Ausbau und die Skalierung von Mehrwegsystemen ist ein zentraler Baustein für die Erreichung der europäischen Abfallvermeidungsziele. Deutschland verfügt, u. a. mit seinem Getränke-Mehrwegsystem, über eine leistungsfähige Mehrwegstruktur, die europaweit als Vorbild gilt. Diese gilt es auszubauen und neben anderen Mehrweganwendungen in die Zukunft zu tragen. Daher sollte die nationale Umsetzung der PPWR so gestaltet werden, dass sie zur Weiterentwicklung bestehender Systeme und Neuentwicklung weiterer Mehrweganwendungen anregt und beiträgt.

Diese und weitere Forderungen zur Mehrwegförderung im Sinne der PPWR haben wir in einer gemeinsamen Stellungnahme des BV GFGH, Pro Mehrweg, der Stiftung Initiative Mehrweg und dem Mehrwegverband Deutschland zusammengefasst.

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

Die 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union produzieren rund 15 Prozent der weltweiten Flaschen, Tüten und Tuben aus Plastik. Die EU liegt damit nach Asien und den USA auf Platz drei. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass der wachsende Müllberg kleiner wird und die Wiederwendung – also Mehrweg- einen höheren Stellwert erlangt. Wiederverwendung vor Recycling.

Anfang August startete in Genf erneut Verhandlungen über ein weltweites UN-Abkommen gegen Plastikmüll. Unterhändlerinnen und Unterhändler von bis zu 180 Staaten beraten seitdem über Wege, die Vermüllung des Planeten durch Plastikabfälle zu stoppen. Ein mögliches Abkommen soll im kommenden Jahr unterzeichnet werden. Rückstände der extrem langlebigen Plastikverschmutzung werden mittlerweile in den entlegensten Weltgegenden und in praktisch jedem Teil des menschlichen Körpers nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher ungeklärt, da es sich um ein neues Forschungsfeld handelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen jedoch, dass schon jetzt Schritte gegen mögliche Gesundheitsrisiken ergriffen werden müssten. Das Institut für Globale Gesundheit in Barcelona teilte mit Blick auf das Genfer Treffen mit, dass „politische Entscheidungen nicht auf vollständige Daten“ zu den Gesundheitsrisiken von Mikroplastik warten könnten.

Bayern setzt deutliches Zeichen gegen den Klimaschutz

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Bayern gerade jetzt den Kommunen im Freistaat mit einem neuen Gesetzesbeschluss untersagen will, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Und das, obwohl bayerische Städte wie München, Nürnberg und Würzburg genau das gerade prüfen.

Gemeinsam mit Pro Mehrweg, dem Arbeitskreis Mehrweg und der Initiative Reusable To-Go, in deren Initiativbeirat die anderen mitzeichnenden Akteure vertreten sind, spricht sich der BV GFGH entschieden gegen das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern aus. Ein solches Verbot entzieht Kommunen ein rechtlich zulässiges, praxiserprobtes und wirtschaftlich tragfähiges Steuerungsinstrument, das mit Blick auf seine Lenkungswirkung für den erfolgreichen Ausbau von Mehrwegangeboten im Außer-Haus-Konsum von zentraler Bedeutung ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung hat das Ziel, Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme gezielt zu stärken. Darüber hinaus haben sich kürzlich zahlreiche europäische Städte, darunter Paris, Brüssel und Tallinn, in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, kommunale Abfallvermeidungsmaßnahmen durch stärkere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen.  Vor diesem Hintergrund wäre das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern nicht nur ein regionaler Rückschritt, sondern stünde auch im deutlichen Widerspruch zur europäischen Zielrichtung.

Wirksames Instrument zur Abfallvermeidung

Die kommunale Verpackungssteuer ist weder eine Bagatellsteuer, noch geht sie mit einer übermäßigen bürokratischen Belastung der Stadtverwaltung oder der vor Ort ansässigen Betriebe einher. Dies zeigen unter anderem Erfahrungsberichte aus den Städten Tübingen und Konstanz.

Tübingen erzielte im ersten Jahr Steuereinnahmen von rund 1 Million Euro bei lediglich rund 100.000 Euro Verwaltungskosten. In Konstanz, in der eine kommunale Verpackungssteuer seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, werden aktuell jährlichen Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro prognostiziert. Diese Beispiele widerlegen deutlich die Einstufung als „Bagatellsteuer“.

Die Müllmenge im öffentlichen Raum konnte in Tübingen deutlich reduziert werden. Experten schätzen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer zu einem Mehrweganteil von rund 50 % führt. Dies schlägt sich auch in den Entsorgungskosten nieder. Vor Einführung der Verpackungssteuer lagen die städtischen Entsorgungskosten für Einwegverpackungsabfälle im öffentlichen Raum der Stadt Tübingen bei rund 700.000 Euro jährlich.

Das häufig vorgebrachte Argument der hohen zusätzlichen Bürokratie für die Stadtverwaltungen lässt sich nach den Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz nicht bestätigen. In Tübingen wurde die Erhebung der Steuer prozessual effizient ausgestaltet. Zukünftig ist eine Bearbeitung mit nur 0,5 Vollzeitstellen vorgesehen. In der Startphase wurde die Einführung der Steuer über ein abteilungsübergreifendes bestehendes Projektteam abgedeckt.

Belastung bleibt überschaubar – Praxisbeispiele machen es deutlich

Kommunale Verpackungssteuern stellen keine unzumutbare Belastung für die Gastronomie dar. Die Steuer wirkt gezielt dort, wo viele Einwegverpackungen eingesetzt werden. Betriebe können dies einfach umgehen, indem sie ihren Kunden Mehrwegalternativen anbieten und deren Nutzung attraktiv gestalten und bewerben.

Einen negativen Effekt gibt es nach Erfahrungsberichten aus den Städten Tübingen und Konstanz nicht:

  • In Tübingen fällt für gut ein Drittel der Betriebe überhaupt keine Verpackungssteuer an, da sie keine Einwegverpackungen verwenden oder vertreiben.
  • In Tübingen kam es zu keinen bekannten Geschäftsaufgaben oder Abwanderungen aufgrund der Steuer.
  • In Konstanz bewegen sich vorgetragene Umsatzrückgänge einzelner Betriebe auf gleicher Höhe wie in Städten ohne Verpackungssteuer.

Grundsätzlich betrifft die Verpackungssteuer Betriebe stärker, die derzeit noch vermehrt auf Einwegverpackungen setzen. Dies betrifft zum einen kleine Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske, zum anderen die Systemgastronomie. In beiden Bereichen ist die Umstellung auf Mehrwegsysteme gut umsetzbar.

  • Im Gegensatz zu den deutschen Filialen bieten französische McDonalds-Filialen beispielsweise längst flächendeckend Mehrwegverpackungen auch für Speisen an.
  • Kleine Verkaufsstellen können bei der Nutzung von Mehrwegbehältern in übergeordnete Systemmanagementstrukturen eingebunden werden, die u. a. eine koordinierte Rücknahme, Spülung und Verteilung von Mehrwegbehältern sowie eine faire Kostenverteilung ermöglichen. Die Initiative Reusable To-Go bietet Kommunen Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines solchen Systems an.

Auch die mit der Verpackungssteuer verbundene zusätzliche Bürokratie für Betriebe kann durchaus einfach ausgestaltet werden, wie das Tübinger Beispiel zeigt. Formulare sind kurz und einfach gehalten, rückfragen der Stadtverwaltung minimal, eine genauere Prüfung muss in der Mehrheit der Fälle nicht stattfinden und der Nachweis vorhandener Buchhaltungsdaten und -dokumente reicht dazu in der Regel aus.

Gleisanschluss-Charta

Gleisanschluss-Charta

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels setzt sich für Ausbau des Schienengüterverkehrs ein

Unser Verband unterstützt die Initiative des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Stärkung und Förderung von Gleisanschlüssen im Schienennetz der Bundesrepublik. Die dazugehörige Charta wurde am 31.01.2024 auf dem VDV-Forum an Michael Theurer, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, übergeben. Zusätzlich ist er in der Bundesregierung für den Schienenverkehr verantwortlich. Insgesamt 56 Organisationen aus Industrie, Handel, Bau-, Land- und Holzwirtschaft sowie Recycling unterzeichneten das Positionspapier. Die Charta verfolgt fünf Hauptziele und schlägt 97 konkrete Maßnahmen vor, um den Schienengüterverkehr zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen. Dazu gehören u. a. die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen, die Modernisierung der technischen Ausrüstung sowie die gezielte Unterstützung von Entscheidungsträgern.

Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene verlagern

„Um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen notwendig. Insbesondere im Verkehrssektor muss der CO2-Ausstoß bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden“, sagt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. „Deshalb setzen wir uns intensiv dafür ein, die Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene zu verlagern. Erste Ansätze gibt es bereits, diese müssen nun weiterverfolgt und ausgebaut werden“, ergänzt Reinsberg.

Das Bündnis hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der Schienengüterverkehr um 25 Prozent gesteigert werden. „Durch den Ausbau von kundennahen Gleisanschlüssen sinkt der Lkw-Verkehr auf den Autobahnen. Das wirkt sich letztlich positiv auf den Güterverkehr in der Getränkebranche und den Klimaschutz aus“, erklärt Reinsberg. Die neu gestaltete und heute überreichte Charta zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Sie soll die verkehrspolitische Diskussion auch auf die Anbindung von Zugangsstellen an das öffentliche Eisenbahnnetz lenken und konkrete Maßnahmenvorschläge für eine bedarfsgerechte Schieneninfrastruktur liefern.

Weitere Positionen

Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung

Klimaschutz im Verkehrssektor stärken – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen

Die „Initiative Verkehrsentlastung – 44 Tonnen für eine zukunftsweisende Logistik“ besteht aktuell aus 28 Verbänden, die sich branchenübergreifend für eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lkw einsetzen, um so die Klima- und Umweltziele der Bundespolitik zu unterstützen. Auch gegenüber der neuen Bundesregierung werden wir gemeinsam mit dieser Initiative unsere Forderungen vortragen, um so den Klimaschutz im Verkehrssektor zu stärken.

Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden. Dabei wird die im Rahmen des Europäischen Green Deals beabsichtigte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2050 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen noch erhöhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind im Bereich der Mobilität neue Antriebstechnologien und eine Stärkung der Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff erforderlich – beides wird allerdings erst mittel- bis längerfristig realisierbar sein.

Eine schnell wirksame Maßnahme wäre hingegen die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf das heute im Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau von 44 Tonnen, denn so könnten jährlich mehrere Millionen Transporte und damit erhebliche Mengen CO2 eingespart werden.

Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen…

  • ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden.
  • entlastet das deutsche Straßennetz: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert.
  • verringert Wettbewerbsverzerrungen: In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen.
  • reduziert Engpässe im Logistiksektor: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert.
  • führt nicht zu signifikanten Mehrbelastungen: Bei einer streckenbezogenen Prüfung insbesondere der Brückeninfrastruktur ist kein verstärkter Verschleiß der Infrastruktur zu erwarten.

Im gemeinsamen Positionspapier werden die Vorteile einer Anpassung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts erläutert.

Weitere Positionen

Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presseerklärung vom 11. Dezember 2020:

Wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem:
Getränkewirtschaft begrüßt Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben die Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern zur zukünftigen steuerlichen Behandlung von Mehrwegflaschen begrüßt. Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, haben nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen. „Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung.

Mit einem diese Woche vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Bilanzierung von Pfandgeldern wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen. Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe – insbesondere bei der Rückführung des Leerguts – zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem sowie die Betriebe dadurch massiv belastet. Aus diesen Gründen soll es nach dem Beschluss der Finanzbehörden auch künftig nicht beanstandet werden, wenn Betriebe Einheitsleergut steuerbilanziell weiterhin wie Individualleergut verbuchen.

„Wir danken allen Partnern aus Politik, Wirtschaft und von Seiten der Umweltverbände, die uns über Monate in unseren Anstrengungen unterstützt haben, gemeinsam mit Bund und Ländern einen guten Kompromiss im Interesse des Mehrwegsystems und der Getränkewirtschaft zu finden“, erklärten die Verbände. Sie hoben besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen und den Bundestag hervor. Bundesfinanzministerium und Bundesumweltministerium hätten sich an der Seite der Bundesländer für eine pragmatische und zielführende Regelung eingesetzt, die für die Betriebe wie für die Finanzverwaltung praktikabel und unbürokratisch sei. „Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, die im BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen.“

Für alle Mitglieder der Verbände der Getränkewirtschaft werden im Januar 2021 kostenfreie Webinare angeboten, in denen über die Umsetzung der neuen Regelung in die Praxis informiert wird. Voranmeldungen sind bereits jetzt per Mail beim Deutschen Brauer-Bund möglich. Das BMF-Schreiben kann hier abgerufen werden.

Ansprechpartner für die Medien

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 211 683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Telefon: +4930 20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Telefon: +49 228 954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Roland Demleitner, Geschäftsführer
Verband Private Brauereien Deutschland e.V.
Rheinstraße 11
65549 Limburg
Telefon: +49 6431 52048
info@private-brauereien.de
www.private-brauereien.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 30 259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.