Pressemitteilung zur PPWR – „Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“

Pressemitteilung zur PPWR – „Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“

Verbände dringen auf Korrektur der geplanten Verpackungsverordnung

Berlin/Brüssel, 26. Mai 2023. Mit einer für alle 27 Mitgliedstaaten verbindlichen Verordnung will die EU die wachsende Flut des Verpackungsmülls in Europa eindämmen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Ein ehrgeiziges Vorhaben, das die richtigen Ziele setzt: Mehrweg stärken, den Ressourcenverbrauch senken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbindlich vorschreiben – wichtige Meilensteine für den Umwelt- und Klimaschutz.

An einer entscheidenden Stelle jedoch fördert der Entwurf der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) nicht den Umweltschutz, sondern hebelt ihn auf absurde Weise aus: Obwohl die Stärkung von Mehrwegsystemen gerade auch im Bereich der Getränkewirtschaft das erklärte Ziel der geplanten EU-Verordnung ist, werden bereits etablierte erfolgreiche und seit Jahrzehnten funktionierende Mehrwegsysteme durch die vorgesehenen Regelungen in ihrer Existenz gefährdet.

In Deutschland hatten Brauereien und Mineralbrunnen schon vor über 70 Jahren damit begonnen, eigene Mehrwegsysteme aufzubauen, die bis heute bestehen. Allein die 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien in Deutschland haben aktuell etwa vier Milliarden Mehrwegpfandflaschen im Umlauf und erreichen damit einen Mehrweganteil von ca. 80 Prozent. Ausgerechnet solche bewährten umweltfreundlichen Verpackungssysteme im Bereich der mittelständisch geprägten Getränkewirtschaft werden nun durch die PPWR-Pläne gefährdet – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten der EU. Und dies, obwohl das Ziel der Regulierung eigentlich eine klare Stärkung von Mehrweg ist.

Vier Beispiele, die zeigen, wie widersprüchlich die Pläne der EU-Kommission sind:

Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU unterhält eine Vielzahl höchst unterschiedlicher, aber erfolgreicher und umweltfreundlicher Mehrwegsysteme – von den offenen Flaschenpools der Brauereien bis hin zum geschlossenen und gesteuerten Pool der Genossenschaft Deutscher Brunnen. Die Mehrwegquoten in Deutschland liegen seit Jahrzehnten weit oberhalb der von der EU für 2040 vorgesehenen Zielquoten. Die Rücklaufquoten von Mehrwegflaschen und -kästen setzen mit nahezu 99 Prozent europaweit den Maßstab für erfolgreiche Mehrwegsysteme. Die EU will nun allen Mehrwegsystemen in Europa eine einheitliche, zentralistische Verwaltungsbürokratie vorschreiben und eine Vielzahl fragwürdiger Vorschriften überstülpen – ein kompliziertes Regelwerk, das für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland mit Milliarden-Investitionen verbunden wäre, ohne einen ökologischen Mehrwert zu bieten, und das funktionierende Mehrwegkreisläufe in der Fläche zerstören würde.

Im Rahmen neuer Deklarationspflichten wird eine „dauerhaft angebrachte Kennzeichnung“ von Mehrwegverpackungen gefordert – im deutschen Mehrwegsystem, wo seit jeher mit abwaschbaren Etiketten gearbeitet wird, würde dies den Weiterbetrieb der erfolgreichen Systeme unterbinden und auf eine vollständige Vernichtung der existierenden Mehrwegflaschen- und Kastenpools hinauslaufen, weil diese dann künftig nicht mehr genutzt werden dürften, obwohl sie noch viele Jahre im Einsatz sein könnten.

Den Leerraumanteil zu begrenzen, also die Luft in Transportverpackungen, mag mit Blick auf den Versandhandel sinnvoll sein – übertragen auf Wasser- oder Bierkästen würde die von Brüssel geplante Regulierung jedoch den Transport und die Lagerung von Mehrwegflaschen künftig unmöglich machen. Nur einer von vielen Punkten, an denen eine gut gemeinte Regelung weit übers Ziel hinausschießt. Offenbar hat man dabei vergessen, dass die Rückführung im leeren Zustand ein wesentliches Merkmal von Mehrwegverpackungen ist.

Die im deutschen Verpackungsgesetz verankerte Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen durch Letztvertreiber, die als eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb von Mehrwegsystemen gilt, ist in der PPWR hingegen nicht vorgesehen. Stattdessen werden die – in Deutschland nicht vorhandenen –  Systembetreiber verpflichtet, für die Rücknahme zu sorgen, ohne dass erkennbar wird, wie dies erfolgen soll.

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben sich im Mai 2023 in einem gemeinsamen Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt, um auf den drohenden Kollateralschaden der PPWR für die umweltfreundlichen Mehrwegsysteme hinzuweisen. Die unterzeichnenden Verbände repräsentieren einige der ältesten und erfolgreichsten Mehrwegsysteme in der Europäischen Union, die nun durch bürokratische Überregulierung akut gefährdet werden. Welche ökonomischen und ökologischen Folgen ein Kollaps der nationalen Mehrwegsysteme gerade im Getränkesektor für Deutschland nach sich ziehen würde, haben die Verbände mehrfach auch im Dialog mit der Bundesregierung deutlich gemacht.

„Wir sehen den positiven Ansatz, den die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsentwurf verfolgt. Als Vertreter aller Stufen der Mehrweg-Lieferketten unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, Mehrweg zu fördern und zu stärken. Mehrwegsysteme leisten einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und damit zu den Zielen des Green Deal“, heißt es in dem Verbändeschreiben an das Europäische Parlament, das dieser Tage über die Vorschläge der Kommission beraten hat. Wenn es die Politik wirklich ernst meine mit der Förderung und dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft, dürfe sie aber nicht jene Unternehmen bestrafen, die seit Jahrzehnten in funktionierende Mehrwegsysteme investieren, warnen die Verbände. „Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet.“ Die vor vielen Jahren in Deutschland und auch anderen Staaten der EU etablierten Mehrweglösungen seien durch intelligente, individuelle Lösungen groß und erfolgreich geworden – sie lassen sich nicht nachträglich in bürokratische Schablonen pressen. Die Forderung der Mehrweg-Verbände: „Erfolgreich etablierte und funktionierende Mehrwegsysteme in den Ländern Europas müssen durch einen garantierten unbefristeten Bestandsschutz gesichert werden. Gefährdet die Europäische Union durch eine unbedachte Umweltpolitik ausgerechnet die Zukunft von Mehrweg, macht sie sich unglaubwürdig.“

 
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Gastgewerbeumsatz im März um 2,1 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Gastgewerbeumsatz im März um 2,1 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt im März 2023 gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent (nominal 1,0 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat vermeldet das Statistische Bundesamt hingegen eine Umsatzsteigerung von 9,0 Prozent (nominal 20,5 Prozent). Die Zahlen für den diesjährigen März liegen allerdings mit einer negativen Veränderung von 14,0 Prozent noch deutlich unter dem Niveau von März 2019, dem Vergleichsmonat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Die Umsatzdaten im Überblick: 

  • Gastgewerbe: Das Gastgewerbe verzeichnet im März 2023 einen Umsatzverlust von real 2,1 Prozent (nominal 1,0 Prozent) gegenüber dem Vormonat.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen Umsatzgewinn von real 11,1 Prozent (nominal 11,7 Prozent) gegenüber Februar 2023.
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Vormonat steigt der Umsatz der Schankwirtschaften real um 35,9 Prozent (nominal 37,4 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet einen Umsatzgewinn von 10,3 Prozent (nominal 11,25 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen: Gegenüber Februar 2023 kommt die Branche im März 2023 auf einen realen Umsatzgewinn von 17,1 Prozent (nominal 18,6 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche eine reale Umsatzsteigerung von 8,7 Prozent (nominal 10,4 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick: 

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die ersten drei Monate im Jahr 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2022:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe steigt um real 15,2 Prozent (nominal 27,1 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe erreicht ein reales Plus von 16,2 Prozent (nominal 28,2 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Schankwirtschaften verbuchen ein kumuliertes reales Plus von 23,3 Prozent (nominal 40,1 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie erreicht ein reales Plus von 6,7 Prozent (nominal 18,7 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche steigt gegenüber dem Vorjahr um 41,7 Prozent (nominal 55,2 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Auch diese Branche verbucht ein reales Umsatzplus von 12,5 Prozent (nominal 27,6 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt

CEGROBB-Generalversammlung in Brüssel

CEGROBB-Generalversammlung in Brüssel

Am 11. und 12. Mai trafen sich die Vertreter*innen von sechs europäischen GFGH-Verbänden, um gemeinsam über internationale Chancen und Herausforderungen des Getränkefachgroßhandels zu diskutieren und gesammelte Erfahrungen in den einzelnen Ländern auszutauschen. Die diesjährige Generalversammlung der CEGROBB fand in Brüssel statt.

Diskutiert wurden u. a. verbandsinterne Themen. Michel Haelterman (Belgien) und Rafael Perez Rivero (Spanien) wurden als Präsident und Vizepräsident bestätigt. Das neue Corporate Design und der neue Internetauftritt wurden von der Arbeitsgruppe vorgestellt und verabschiedet. Wichtiges Thema auf der Agenda war der Entwurf zur Europäischen Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)) und seine Auswirkungen für das Mehrwegsystem in Deutschland und Europa – die Zeit drängt. Unter dem Thema „Best Practice“ standen Betriebsbesichtigung der belgischen Kollegen auf der Agenda. Besichtigt wurde das Unternehmen von Michel Haelterman, HLS Ternant sowie das von Marc De Keyzer, Keyzer Drinks.

Foto: BV GFGH – v. l. n. r.: Dirk Reinsberg – BV GFGH (DE); Antonio Portaccio – ITALGROB (IT); Jose Manuel Fernandez Echevarria – Fedis Horeca (ES); Jef Keersmaekers – Berater FEBED (BE); Rafael Perez Rivero – Vizepräsident CEGROBB; Pascal Homberger – Generalsekretär CEGROBB; Michel Haelterman – Präsident CEGROBB; Jean-Jaques Mespoulet – FNB (FR); Guy Dewulf – FEBED (BE) und Radia Mercha – FNB (FR).

Foto: BV GFGH – CEGROBB-Vorstand v. l. n. r.: Rafael Perez Rivero – Vizepräsident; Pascal Homberger – Generalsekretär sowie Michel Haelterman – Präsident CEGROBB

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„Nachhaltiger Fuhrpark im Fokus“ – Voßkamp GFGH investiert in Plug-in-Hybrid-Lkw

„Nachhaltiger Fuhrpark im Fokus“ – Voßkamp GFGH investiert in Plug-in-Hybrid-Lkw

Alternative Antriebsformen zum reinen Verbrennermotor spielen auch bei den Lkw-Fuhrparkentscheidungen des GFGH eine immer wichtigere Rolle. Die in Borken ansässige mittelständische Getränkefachgroßhandlung Voßkamp hat vor Kurzem einen neuen Plug-in-Hybrid-Lkw in Betrieb genommen.

Warum einen Plug-in-Hybrid-Lkw im Betrieb anschaffen? Der GETRÄNKEFACHGROSSHANDEL sprach mit Jörg Voßkamp über das neue Fahrzeug, wichtige Überlegungen im Vorfeld der Anschaffung sowie die Fördermöglichkeiten.

Den vollständigen Artikel aus der Ausgabe 5 des GETRÄNKEFACHGROSSHANDELS können Sie hier lesen.

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Umsatz im Getränkefachgroßhandel im Februar leicht rückgängig

Umsatz im Getränkefachgroßhandel im Februar leicht rückgängig

Gegenüber Januar 2023 schneidet der diesjährige Februar im Getränkefachgroßhandel mit einem Umsatzrückgang von minus 2,07 Prozent (nominal minus 0,10 Prozent) etwas schlechter ab.

Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat verbucht die Branche ein Minus von 1,59 Prozent (nominal plus 7,26 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt