Corona-Einschränkungen bremsen Erholung im Gastgewerbe im April

Corona-Einschränkungen bremsen Erholung im Gastgewerbe im April

Der deutsche Gastgewerbe erleidet im April 2021 einen Dämpfer. Nach der vorsichtigen Erholung in den Vormonaten sinkt der Gastgewerbeumsatz um 6,3 Prozent gegenüber dem Vormonat. Grund dafür dürften die Corona-Einschränkungen in Form der Bundesnotbremse und das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken auch über Oster sein.

Im Vergleich zum April 2020, dem ersten voll von der Pandemie in Deutschland betroffenen Monat, steigt der Gastgewerbeumsatz im April real um 24,2 Prozent und nominal sogar um 27,9 Prozent. Bei den Beherbergungsunternehmen erhöht sich der Umsatz im April gegenüber 2020 real um 32,8 Prozent (nominal 33,1 Prozent). Die Gastronomie erzielt ein reales Umsatzplus von 22,0 Prozent (nominal 27,0 Prozent), das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Plus von 24,4 Prozent (nominal 30,0 Prozent). Die Caterer und sonstigen Verpflegungsdienstleister erzielen ein reales Plus von 17,1 Prozent (nominal 20,4 Prozent). Einzig die Schankwirtschaften müssen gegenüber dem Vorjahresmonat Verluste hinnehmen (real minus 15,8 Prozent, nominal minus 9,5 Prozent).

Kumuliert sinkt der Umsatz des Gastgewerbes bis April im Vergleich zum Vorjahr real um 53,7 Prozent (nominal minus 52,2 Prozent). Die Beherbergungsunternehmen verzeichnen im selben Zeitraum ein reales sowie nominales Minus von 70,5 Prozent, die Gastronomen ein reales Minus von 45,8 Prozent (nominal minus 43,7 Prozent), die Caterer ein reales Minus von 31,1 Prozent (nominal minus 29,1 Prozent) und das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Minus von 50,6 Prozent (nominal minus 33,6 Prozent). Die Schankwirtschaften weisen einen desaströsen realen Umsatzrückgang von 79,1 Prozent (nominal minus 77,6 Prozent) aus.

Die immer weitreichenderen Lockerungen und Öffnungen werden der Branche spätestens ab Mai zu Aufschwung verhelfen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Getränke­fach­groß­handel freut sich über Plus von 11,6 Prozent im März

Getränke­fach­groß­handel freut sich über Plus von 11,6 Prozent im März

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im März ein erfreuliches reales Umsatzplus von 11,6 Prozent (nominal 12,3 Prozent). Gründe hierfür können die im März in Aussicht stehenden Öffnungen in der Gastronomie und ein starkes Endkundengeschäft sein.

Kumuliert betrachtet sinkt der Umsatz im ersten Quartal 2021 trotz positiver Märzzahlen um 9,4 Prozent (nominal minus 8,6 Prozent). Die aktuell fortschreitende Öffnung der Gastronomie, die durch das erhöhte Impftempo und den Rückgang der Inzidenz möglich ist, verspricht weiter Hoffnung für einen erfolgreichen Re-Start der Branche.

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 

Schlechtes Wetter im April lässt Bierabsatz sinken

Schlechtes Wetter im April lässt Bierabsatz sinken

Das Aprilwetter meint es mit den ohnehin leidenden Brauern nicht gut. Das Wetter ist so schlecht, dass sogar das desaströse Ergebnis des Vorjahresmonats beim Bierabsatz unterboten wird. So erzielen die deutschen Brauer im April ein Minus von 3,9 Prozent Im Inland. Der Export steigt um erfreuliche 7,7 Prozent, sodass sich ein Gesamtminus von nur 1,8 Prozent ergibt. Zwischen den Bundesländern liegt beim Gesamtabsatz wie gewohnt eine große Spannweite: Hessen erzielt ein Minus von 18,9 Prozent, während Schleswig-Holstein/Hamburg ein Plus von 24,8 Prozent verzeichnet. Biermischgetränke sinken im April bundesweit um 1,4 Prozent, nachdem sie letzten Monat noch ein erstaunliches Plus von 34,6 Prozent verzeichnen konnten.

Kumuliert betrachtet sinkt der Gesamtbierabsatz 2021 um 7,8 Prozent, der Inlandsabsatz um 9,2 Prozent und der Export um 1,4 Prozent. In den Zahlen bleiben alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke unberücksichtigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

 

Handel mit Mehrwegprodukten ist gelebter Klimaschutz

Handel mit Mehrwegprodukten ist gelebter Klimaschutz

 

Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Klimaneutralität zum Verfassungsgrundsatz erklärt.

Das Gericht hat den Grundsatz der Generationengerechtigkeit damit so eindrucksvoll wie selten zuvor zur Maßgabe seines Handelns gemacht. Eine Verschiebung der Last auf nachfolgende Generationen sei nicht verfassungskonform, unbequeme Entscheidungen dürfen nicht einfach verschoben oder offen gelassen werden. Grundlage und fortan „justiziable Rechtsnorm“ ist Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“ Die „intertemporale Freiheitssicherung“, also die generationenübergreifende und faire Verteilung von Lasten, ist nun einklagbar geworden.

Die Getränkebranche und der Bundesverband treiben den Handel mit Mehrwegprodukten seit Jahren voran und setzen sich somit auch konsequent für Klimaschutz ein.

Mehr zu der Entscheidung lesen Sie hier.

Corona-Einschränkungen bremsen Erholung im Gastgewerbe im April

Wir sind #biereit!

Die aktuelle schrittweise Öffnung der Gastronomie ist ein guter und wichtiger Schritt für unsere Branche. Gleichzeitig stellt sie eine große organisatorische Herausforderung dar. Nach sechsmonatiger „Durststrecke“ müssen (nahezu) von heute auf morgen Infrastrukturen wieder bereitgestellt und Prozesse ins Laufen gebracht werden, Personal zurückgeholt oder neu eingestellt werden, Vorräte aufgestockt und Türen geöffnet werden.

Aber: Gemeinsam sind wir #biereit! Die Mitglieder des BV GFGH stehen gemeinsam mit den deutschen Bierbrauer*innen und Gastronom*innen in den Startlöchern. Die Getränkebranche ist stark, kreativ und vor allem froh darüber, wieder durchstarten zu dürfen.

Der Deutsche Brauer-Bund begleitet als Spitzenverband der Brauwirtschaft die Wiedereröffnung der Gastronomie mit der Social-Media-Kampagne „Wir sind #biereit“.

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