GEDAT-Zahlen zeigen: Trotz Lockdown-Ende bleibt die Erholung unter Vor-Corona-Niveau

GEDAT-Zahlen zeigen: Trotz Lockdown-Ende bleibt die Erholung unter Vor-Corona-Niveau

Presseerklärung der GEDAT Getränkedaten GmbH vom 6. Juli 2021:

„Trotz Lockdown-Ende: Erholung bleibt unter Vor-Corona-Niveau“

GEDATZahlen zeigen Auswirkungenauf den Getränkefachgroßhandelim AußerHausMark

Der Lockdown im März/April 2020 sowie der ab November 2020 geltende TeilLockdown haben derGetränkebranche stark zugesetzt.Der TeilLockdown wurde am 23. April 2021 durch die Regelungen der Bundesnotbremse ersetzt, die bis Ende Juni 2021 galt. Die Notbremse gibt einheitliche CoronaRegelungen in Abhängigkeit der Inzidenz vor. Das führte ab Mai 2021 zu ersten regional flächendeckenden Öffnungen der Gastronomie.

Wie hoch die Auswirkungen für den Getränkefachgroßhandel sind, zeigen Auswertungen der GEDAT Getränkedaten GmbH. Basis der Erhebung ist die Anzahl der monatlich belieferten Betriebe im AußerHausMarkt durch den Getränkefachgroßhandel.Die Vergleichswerte beziehen sich auf den Juni 2019 mit einem Index von 100. Die Zahlen von GEDAT zeigen einen deutlichen Anstieg im Mai 2021 von fast 20 Indexpunkten gegenüber dem VormonatApril, der bei 27,4 lag. Trotz dieser Steigerung bleibt das VorCoronaNiveaunochum knapp 44 Indexpunkte unterschritten. Die Erholung darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine quantitative Steigerung der Anzahl der Lieferungen nicht gleichzeitig für eine gleichstarke Erholung desUmsatzesdes Getränkefachgroßhandels spricht. Aus der Branche ist zu hören, dass die ersten Bestellungen der Gastronomie im Mai wesentlich kleinteiliger ausgefallen sind. Die Belieferung lief verhalten an und musste durch mehrere Fahren mit kleinen Stoppgrößen erfolgen. Das verursachte erstmal einen höheren Aufwand. „Die Lager im AußerHausMarkt waren schlicht leer, alles musste bestellt werden“, so heißt es.

Es ist zu erkennen, dass in der VorCoronaZeit neben den gewöhnlichen saisonalen Schwankungen die Anzahl dermonatlichen Lieferungen auf relativ konstantem Niveau bleibt. So gibt es auch 2019 das im Jahresvergleich typische hohe Niveau im Sommer und einen leichten Rückgang zum Winter. Mit Beginn des ersten Lockdowns am 19. März 2020 sinkt das Niveau auf einen Schlag drastisch. Es ist ein Rückgang von rund 80% im April 2020 festzustellen. Die anschließende Erholung tritt nach Ende des ersten Lockdowns ab Mai 2020 ein und findet ihren Höhepunkt im September des Jahres 2020. Dabei bleibt sie aber unter dem Ursprungsniveau der Vergleichsmonate des Vorjahres 2019.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich mit Beginn des zweiten TeilLockdowns im November 2020 ab. Wieder sinkt die Anzahl der durch den Getränkefachgroßhandel belieferten Betriebe im AußerHausMarkt dramatisch. Diesmal auf einen Tiefststand von 19,3 Punkten im Januar 2021 und damit 65,4 Punkte unter den Oktober 2020, dem letzten vollständig geöffneten Monat vor dem Lockdown.

Ein Blick auf die Betriebe nach Geschäftstyp zeigt über die Zeit unterschiedliche Verläufe.So ist die Anzahl der Lieferungen im ersten Lockdown ähnlich stark im Bereich Beherbergung um rund 85% und bei Betrieben mit Fokus auf den Getränkeverkauf um fast 90% eingebrochen. Die Speisegastronomie kommt ein wenig besser davon, dort ist es ein Rückgang um rund 75%. Die anschließende Erholung im Sommer 2020 fällt bei den Betriebsformen recht ähnlich aus. Während der Mai 2020 noch etwas zurückhaltend ist, steigt die Anzahl der belieferten Betriebe über den Sommer wieder auf ein vergleichbares, wenn auch reduziertes, Niveau von vor dem Lockdown. Der zweite Lockdown ab November 2020 führte erneut zu starken Abstürzen und ist mit sechs Monaten sehr viel länger. Dort zählen die Betriebe mit Fokus auf den Getränkeverkauf zu den größten Verlierern. Sie sinken mit einem Index von 9,2 im Januar 2021 sogar noch unter das Niveau des ersten Lockdowns. Nicht ganz so hoch sind die Verluste bei den Beherbergungsbetrieben. Dort sinkt der Index von 82,3 im Oktober 2020 dann im Januar 2021auf einen Tiefststand von 19,3, was einem Verlust von 63 Indexpunkten entspricht. Am besten kommen Betriebe mit Ausrichtung auf den Verkauf von Speisenweg, sie sinken im Januar 2021 auf einenTiefstwert von 26,5. Damit verzeichnen sie einen Verlust von 59 Punkten zum Oktober 2020, dort lag der Index bei 85,5.

Zur Methodik

Die Zahlen basieren auf der monatlichen Anzahl belieferter Objekte durch den Getränkefachgroßhandel(durchschnittliche Größe der Stichprobe von meldenden GFGH pro Monatn=906). Berücksichtigt sind Lieferungen in Betriebe unterteilt auf die Schwerpunkte Ausschank von Getränken, Verkauf von Speisen und Beherbergung. Dabei ist zu beachten, dass die Übergänge fließend sind und viele Mischformen existieren. Betriebsformen mit dem Schwerpunkt Getränke umfassen neben der klassischen Kneipe auch Cafés, Bars und Gaststätten mit einer Speisekarte, die während des Lockdowns durchaus Mitnahmegeschäft betreiben können. Betriebsformen mit Schwerpunkt auf Speisen sind Restaurants und etwa Systemgastronomie, Rasthöfe, Imbisse. Zur Beherbergung zählen Betriebemit jeglicher Ausrichtung auf Übernachtungen, wie Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen.

Beginn des Betrachtungszeitraums ist der Monat Juni 2019, dessen Anzahl belieferter Objekte den Indexwert 100 darstellt. Über den Indexwert wird die relative Veränderung der Anzahl belieferter Objekte pro Monatim Verhältnis zum Ausgangsmonatausgedrückt. Ein Index von 110 bedeutet eine Veränderung von +10%, ein Indexwert von 90 bedeutet eine Veränderung von 10% zum Ausgangswert.

Weitere Informationen unter: www.gedat-service.de/aktuelles | Bildmaterial

Über GEDAT Getränkedaten GmbH

GEDAT ist DIE Plattform für den Informationsaustausch in der Getränkebranche. Wir bieten automatisierte Prozesse im Bereich der indirekten Distribution. Wir verbinden über 2.000 Getränkefachgroßhändler mit rund 70 Herstellern aus den Bereichen Bier, Mineralbrunnen, AfG, Spirituose und Wein. Unabhängig vom Sortiment oder davon, ob ein Akteur national, regional oder lokal aktiv ist. Kommen auch Sie dazu! www.gedat-service.de

Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft

Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Eine Novelle soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Zum 03.07.2021 greifen im Rahmen des VerpackG2 allgemeine Änderungen, z. B. die Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Endverbraucher*innen.

Ab 2022 wird es für uns als Getränkebranche dann nochmal interessant: Bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht für Säfte und andere Getränke in Einweg-Pfandflaschen und Dosen entfallen. Ein aus unserer Sicht längst überfälliger Schritt.

Das komplette VerpackG2 ist hier einsehbar.

Getränke­fach­groß­handel legt im April um 3,4 Prozent zu

Getränke­fach­groß­handel legt im April um 3,4 Prozent zu

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im April ein reales Umsatzplus von 3,4 Prozent (nominal 4,1 Prozent), nachdem er im März noch ein sprunghaftes zweistelliges Plus verzeichnet hat.

Kumuliert betrachtet sinkt der Umsatz bis einschließlich April 2021 um 6,1 Prozent (nominal minus 5,4 Prozent). Die fortschreitende Öffnung der Gastronomie macht weiter Hoffnung für eine zunehmende Erholung der Branche.

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 
Getränke­fach­groß­handel legt im April um 3,4 Prozent zu

Getränke­fach­groß­handel freut sich über Plus von 11,6 Prozent im März

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im März ein erfreuliches reales Umsatzplus von 11,6 Prozent (nominal 12,3 Prozent). Gründe hierfür können die im März in Aussicht stehenden Öffnungen in der Gastronomie und ein starkes Endkundengeschäft sein.

Kumuliert betrachtet sinkt der Umsatz im ersten Quartal 2021 trotz positiver Märzzahlen um 9,4 Prozent (nominal minus 8,6 Prozent). Die aktuell fortschreitende Öffnung der Gastronomie, die durch das erhöhte Impftempo und den Rückgang der Inzidenz möglich ist, verspricht weiter Hoffnung für einen erfolgreichen Re-Start der Branche.

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 
Das Mehrwegzeichen und der Arbeitskreis Mehrweg

Das Mehrwegzeichen und der Arbeitskreis Mehrweg

Es leuchtet blau und grün. Die beiden Farben stehen für zwei wesentliche Nachhaltigkeitsdimensionen von Mehrwegsystemen: Klima- und Ressourcenschutz. Der stilisierte Kreis symbolisiert den Mehrwegkreislauf, in dem verschiedenste Partner zusammenarbeiten. Und die Schrift in dem Zeichen ist die DIN 1451 – die Schrift, die auch für fast alle Hinweisschilder im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit verwendet wird. Auch sie ist bewusst gewählt – denn das Mehrwegzeichen ist der Mehrwegweiser!

Seit mehr als 15 Jahren weist das Mehrwegzeichen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Mehrweggebinde hin. Es ziert die Etiketten vieler Bier-, Mineralwasser-, Erfrischungsgetränke-, Fruchtsaft- und Weinflaschen von rund 200 Unternehmen und weit mehr als 600 Marken. Es wird auf Webseiten und in Werbemedien genutzt. Am POS findet es sich an Regalen, auf Postern und Metoschildern, auf Handzetteln und nicht zuletzt auf vielen Lkw des GFGH. Es ist das anerkannte Zeichen für Mehrweg. Ministerien, Behörden wie auch Verbraucherverbände und Umweltorganisation erkennen das Zeichen an und empfehlen dessen Verwendung.

2005 kam das Mehrwegzeichen auf den Markt. Notwendig wurde es durch die Einführung des Pflichtpfandes im Jahr 2003. Bis dahin war das Pfand ein einfaches Unterscheidungsmerkmal zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen. Doch seit 2003 kann eine Pfandflasche sowohl Einweg- als auch Mehrwegflasche sein. Und das verwirrt Verbraucherinnen und Verbraucher bis heute. Nach der jüngsten repräsentativen Umfrage des Arbeitskreises Mehrweg vom November 2020 sind immer noch 42 Prozent der Bevölkerung in Deutschland der Meinung, alle Pfandflaschen würden wieder befüllt. Darüber hinaus gilt das Mehrwegzeichen heute auch als ein Signal. Hersteller und Handel kommunizieren mit dem Mehrwegzeichen, sich bewusst für die nachhaltige Verpackungslösung Mehrweg entschieden zu haben.

Arbeitskreis Mehrweg

Für die Markenführung, die Kommunikation und das Management des Mehrwegzeichens ist der Arbeitskreis Mehrweg verantwortlich. Er hat acht Gesellschafter und Partner, bestehend aus Verbänden der Getränkeindustrie, des Getränkehandels, darunter der Bundesverband des Getränkefachgroßhandels sowie den Umweltorganisationen Deutsche Umwelthilfe und NABU. Die Arbeit finanziert sich aus den Beiträgen der Zeichenverwender. Den Handelspartnern wird das Mehrwegzeichen kostenlos zur Nutzung bereitgestellt, um so die Verbreitung und Kommunikation des Zeichens am POS zu fördern. So klar der Arbeitskreis Mehrweg die Vorteile von Mehrweggebinden benennt, hält er sich im politischen Lobbying für Mehrweg bewusst zurück. Diese Aufgabe liegt traditionell bei den entsprechenden Verbänden und Organisationen wie Pro Mehrweg und der Mehrweg Allianz, mit denen der Arbeitskreis in regelmäßigem Austausch steht.

Info-Point für Mehrweg

In vergangenen Jahren hat der Arbeitskreis Mehrweg zunehmend auch die Aufgabe als Informationsstelle rund um Mehrwegthemen übernommen. Zwar war dies bereits mit Gründung des Arbeitskreises Teil des Auftrages, doch hat sich mit dem wachsenden Interesse an Mehrweggebinden in den vergangenen Jahren die Zahl der Anfragen erhöht. So holen nicht nur Getränkeunternehmen und Getränke-Start-ups Informationen zu Mehrweg ein, sondern zunehmend auch Unternehmen aus anderen Bereichen der „Fast Moving Consumer Goods“. Aber auch Behörden, Botschaften und Verbände gehören zu den Gesprächspartnern des Arbeitskreises.

Europaweites Interesse am deutschen Mehrwegsystem

Seit gut zwei Jahren nehmen die internationalen Anfragen zum deutschen Mehrwegsystem an den Arbeitskreis zu. Der Hintergrund dafür liegt im Kontext des neuen Kurses der EU-Kommission. Mit der sogenannten Einwegplastikrichtlinie, die 2018 vorgestellt und 2019 verabschiedet wurde, hat die Kommission in Brüssel einen neuen Kurs in der Verpackungspolitik eingeschlagen. Eine Folge der Richtlinie wird der sukzessive Aufbau bepfandeter Rücknahmesysteme für Getränkeverpackungen in ganz Europa sein. Die Kommission hat zugleich im Kontext des Green Deals und des daraus abgeleiteten Aktionplans für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan“) erstmals deutlich erklärt, Mehrwegsysteme zu fördern. In der Novellierung der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie der EU, die im Herbst 2021 abgeschlossen sein soll, wird diese neue Linie der EU-Politik deutlich sichtbar werden.

Auch in den europäischen Nachbarländern wird Mehrweg immer öfter als Teil einer nachhaltigen Verpackungspolitik begriffen. So sieht bspw. eine neue französische Gesetzgebung künftig verbindliche, wenn auch niedrige, Mehrwegquoten für Getränke und andere Lebensmittel vor. Die niederländische Regierung hat Anfang Februar 2021 angekündigt, die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen nach dem deutschen Vorbild auszubauen und nachhaltige Verpackungen zu fördern.

Fazit: Galten die deutschen Mehrwegsysteme vor einigen Jahren eher noch als eine exotische Extravaganz des deutschen Marktes, sieht es derzeit so aus, als könnten sie zum Exportschlager werden. Der Arbeitskreis Mehrweg sieht dies als Chance für die deutsche Getränkewirtschaft, den Handel und alle Dienstleister in diesem Marktsegment; haben sie doch einen jahrzehntelangen Vorsprung im erfolgreichen Management von Mehrweg.

Arbeitskreis Mehrweg GbR: Telefon: +49 228 2997515-0 | E-Mail: info@mehrweg.org | Internet: www.mehrweg.org