Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presseerklärung vom 11. Dezember 2020:

Wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem:
Getränkewirtschaft begrüßt Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben die Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern zur zukünftigen steuerlichen Behandlung von Mehrwegflaschen begrüßt. Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, haben nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen. „Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung.

Mit einem diese Woche vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Bilanzierung von Pfandgeldern wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen. Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe – insbesondere bei der Rückführung des Leerguts – zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem sowie die Betriebe dadurch massiv belastet. Aus diesen Gründen soll es nach dem Beschluss der Finanzbehörden auch künftig nicht beanstandet werden, wenn Betriebe Einheitsleergut steuerbilanziell weiterhin wie Individualleergut verbuchen.

„Wir danken allen Partnern aus Politik, Wirtschaft und von Seiten der Umweltverbände, die uns über Monate in unseren Anstrengungen unterstützt haben, gemeinsam mit Bund und Ländern einen guten Kompromiss im Interesse des Mehrwegsystems und der Getränkewirtschaft zu finden“, erklärten die Verbände. Sie hoben besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen und den Bundestag hervor. Bundesfinanzministerium und Bundesumweltministerium hätten sich an der Seite der Bundesländer für eine pragmatische und zielführende Regelung eingesetzt, die für die Betriebe wie für die Finanzverwaltung praktikabel und unbürokratisch sei. „Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, die im BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen.“

Für alle Mitglieder der Verbände der Getränkewirtschaft werden im Januar 2021 kostenfreie Webinare angeboten, in denen über die Umsetzung der neuen Regelung in die Praxis informiert wird. Voranmeldungen sind bereits jetzt per Mail beim Deutschen Brauer-Bund möglich. Das BMF-Schreiben kann hier abgerufen werden.

Ansprechpartner für die Medien

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 211 683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Telefon: +4930 20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Telefon: +49 228 954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Roland Demleitner, Geschäftsführer
Verband Private Brauereien Deutschland e.V.
Rheinstraße 11
65549 Limburg
Telefon: +49 6431 52048
info@private-brauereien.de
www.private-brauereien.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 30 259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

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Getränke­fach­groß­handel erzielt im September kleines Plus

Getränke­fach­groß­handel erzielt im September kleines Plus

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im September ein reales Plus von 1,3 Prozent. Nominal vermelden die Großhändler ein Plus von 2,7 Prozent. Die Gesamtlage ist dennoch sehr angespannt. Besonders Getränkefachgroßhändler mit gastronomischem Schwerpunkt sind durch die vorerst bis zum 10. Januar 2021 verlängerte Schließung der Gastronomie gefährdet.

Bei kumulierter Betrachtung reduziert sich das Umsatzminus bis einschließlich September real auf 4,7 Prozent sowie nominal auf 3,2 Prozent.

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 

Bierabsatz im Oktober: Hohe Absatzverluste

Bierabsatz im Oktober: Hohe Absatzverluste

Die Aufforderungen von Bund und Ländern, private Kontakte und Feiern einzuschränken sowie die Beherbergungsverbote für Hotels während der Herbstferien, hinterlassen im Oktober tiefe Spuren. Der jahreszeitbedingte zunehmende Wegfall des Außengeschäfts in der Gastronomie tut sein Übriges, so dass der Bierabsatz im Inland um 10 Prozent einbricht. Der Export vermeldet ein Minus von 2,7 Prozent. Daraus ergibt sich ein Minus von 8,7 Prozent (634.309 Hektoliter) beim Gesamtbierabsatz im Vergleich zu 2019. Dieser zeigt wie gewohnt große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So muss Baden-Württemberg ein Absatzminus von 25,0 Prozent. Thüringen kann an seine erfreuliche Entwicklung anknüpfen und erzielt ein Plus von 13,7 Prozent. Biermischgetränke sinken bundesweit um 5,4 Prozent.

Kumuliert reduziert sich der Inlandsbierabsatz einschließlich Oktober 2020 um 4,7 Prozent, der Export um 4,8 Prozent und der Gesamtabsatz um 4,7 Prozent. In den Zahlen bleiben alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke wie gewöhnlich unberücksichtigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Gastgewerbe kann Erholung im September nicht fortsetzen

Gastgewerbe kann Erholung im September nicht fortsetzen

Das deutsche Gastgewerbe kann im September an die allmähliche Erholung der vergangenen Monate nicht anknüpfen. Der Umsatz sinkt bei fallenden Temperaturen im Vergleich zu August um 2,8 Prozent (nominal minus 2,7 Prozent). Gegenüber 2019 teilt das Statistische Bundeamt ein reales Minus von 23,7 Prozent (nominal minus 19,7 Prozent) mit.

Bei den Beherbergungsunternehmen fällt der Umsatz gegenüber dem Vorjahr real um 27,3 Prozent (nominal minus 25,9 Prozent). Die Gastronomie erzielt ein reales Umsatzminus von 21,3 Prozent (nominal minus 15,7 Prozent), das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Minus von 17,8 Prozent (nominal minus 11,4 Prozent). Die Schankwirtschaften (real minus 44,3 Prozent, nominal minus 38,7 Prozent) sowie die Caterer und sonstigen Verpflegungsdienstleister (real minus 33,5 Prozent, nominal minus 31,4 Prozent) müssen auch im September die stärksten Abschläge wegstecken.

Kumuliert betrachtet erzielt das Gastgewerbe bis einschließlich September 2020 real 33,3 Prozent weniger als 2019 (nominal minus 30,8 Prozent). Die Beherbergungsunternehmen verzeichnen im selben Zeitraum ein reales Minus von 39,6 Prozent (nominal minus 38,3 Prozent), die Gastronomen ein reales Minus von 29,7 Prozent (nominal minus 26,6 Prozent), die Caterer ein reales Minus von 32,5 Prozent (nominal minus 31,1 Prozent) und das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Minus von 28,9 Prozent (nominal minus 25,4 Prozent). Die Schankwirtschaften erwirtschaften weiterhin fast nur die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr und weisen einen realen Umsatzrückgang von 44,7 Prozent (nominal minus 41,8 Prozent) aus.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Neue Videos der Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE

Neue Videos der Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE

Seit über 25 Jahren warnt die Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE vor den Risiken von Alkohol am Steuer. Junge Autofahrerinnen und Autofahrer sind die wichtigste Zielgruppe.

Besonders junge Autofahrerinnen und Autofahrer unterschätzen die Gefahren, die von alkoholisierten Autofahrten ausgehen. Aus diesem Grund wird die Botschaft der neugestalteten Kampagne DONT DRINK AND DRIVE – KEINE AUSREDEN gezielt über Social-Media-Kanäle transportiert. Daraus entstanden sind zwei Videos, die zeigen, welche Unterstützung die Kampagne in der Politik erfährt und wie junge Menschen über das Thema Alkohol am Steuer denken. Beide Filme stehen für die Nutzung auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen zur freien Verfügung.

Dank breiter Unterstützung konnten bisher mehrere Millionen Menschen erreicht werden. Die Kampagne wird von den Spitzenverbänden der Alkoholwirtschaft unterstützt. Die Branche bekennt sich damit eindeutig zum Verzicht auf ihre Produkte im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen. Die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke übernehmen Verantwortung. Denn Verantwortung geht vor Umsatz. Jeder einzelne Unfall, der vermieden werden kann, ist ein großer Erfolg!

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BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

Nachdem gestern bereits die Verbände-Allianz der Getränkewirtschaft zu den drohenden Folgen des „Lockdown light“ für die Großhändler Stellung bezogen hat, zieht heute unser Spitzenverband, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) nach.

Pressemitteilung vom 3. November 2020:

BGA: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

„Der erneute temporäre Lockdown für Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und weitere Wirtschaftsbereiche hat existenziell bedrohliche Folgen für viele Unternehmen im Groß- und Außenhandel, die mit diesen Branchen auf das engste verzahnt sind. Wir plädieren daher eindringlich, diese Unternehmen nicht zu vergessen und sie in die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinzubeziehen. Um die Folgen abzumildern, muss auch den mittelbar betroffenen Zulieferbetrieben dringend geholfen werden.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), im Hinblick auf die grundsätzliche Bereitschaft der Politik, Unterstützungsmaßnahmen auch für diejenigen Unternehmen zu ergreifen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen der Politik betroffenen sind.

„Die fast immer familiengeführten mittelständischen Unternehmen haben sich zu einem bedeutenden Teil als Lieferanten von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken auf ihre Kunden in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen hochspezialisiert. So entfallen beispielsweise im Bereich des Großhandels für Foodservice und weiteren Bereichen des Zustellgroßhandels mit der Schließung der Hauptkundengruppe Gastronomie über 60 Prozent der Geschäfte. Ähnlich dramatisch ist die Situation für kleine Fachgroßhändler, die ausschließlich die Gastronomie mit beispielsweise Fleisch, Obst und Nonfood-Produkten beliefern. Solche Unternehmen sind somit von der Schließung ebenso betroffen wie die Gastronomen selbst. Sie sehen sich nun sehr kurzfristig und unverschuldet mit erneuten massiven Umsatzeinbrüchen in den kommenden Wochen konfrontiert und bangen um ihre betriebliche Existenz und die ihrer Familien und Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen zum Überleben gleichermaßen staatliche Unterstützung. Zudem kann nur so gewährleistet werden, dass die jetzt geschlossenen Sektoren schnell wieder durchstarten können. Diejenigen Unternehmen im Großhandel, die von den jetzigen Schließungsmaßnahmen in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark betroffenen sind, müssen daher unbedingt in die außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinbezogen werden“, so Börner abschließend.

ANSPRECHPARTNER FÜR DIE MEDIEN
André Schwarz, Pressesprecher
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: +49 30 590099520
E-Mail: andre.schwarz@bga.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

 

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