Gastgewerbe kann Erholung im September nicht fortsetzen

Gastgewerbe kann Erholung im September nicht fortsetzen

Das deutsche Gastgewerbe kann im September an die allmähliche Erholung der vergangenen Monate nicht anknüpfen. Der Umsatz sinkt bei fallenden Temperaturen im Vergleich zu August um 2,8 Prozent (nominal minus 2,7 Prozent). Gegenüber 2019 teilt das Statistische Bundeamt ein reales Minus von 23,7 Prozent (nominal minus 19,7 Prozent) mit.

Bei den Beherbergungsunternehmen fällt der Umsatz gegenüber dem Vorjahr real um 27,3 Prozent (nominal minus 25,9 Prozent). Die Gastronomie erzielt ein reales Umsatzminus von 21,3 Prozent (nominal minus 15,7 Prozent), das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Minus von 17,8 Prozent (nominal minus 11,4 Prozent). Die Schankwirtschaften (real minus 44,3 Prozent, nominal minus 38,7 Prozent) sowie die Caterer und sonstigen Verpflegungsdienstleister (real minus 33,5 Prozent, nominal minus 31,4 Prozent) müssen auch im September die stärksten Abschläge wegstecken.

Kumuliert betrachtet erzielt das Gastgewerbe bis einschließlich September 2020 real 33,3 Prozent weniger als 2019 (nominal minus 30,8 Prozent). Die Beherbergungsunternehmen verzeichnen im selben Zeitraum ein reales Minus von 39,6 Prozent (nominal minus 38,3 Prozent), die Gastronomen ein reales Minus von 29,7 Prozent (nominal minus 26,6 Prozent), die Caterer ein reales Minus von 32,5 Prozent (nominal minus 31,1 Prozent) und das getränkeintensivere Gaststättengewerbe ein reales Minus von 28,9 Prozent (nominal minus 25,4 Prozent). Die Schankwirtschaften erwirtschaften weiterhin fast nur die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr und weisen einen realen Umsatzrückgang von 44,7 Prozent (nominal minus 41,8 Prozent) aus.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Neue Videos der Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE

Neue Videos der Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE

Seit über 25 Jahren warnt die Verkehrssicherheitskampagne DONT DRINK AND DRIVE vor den Risiken von Alkohol am Steuer. Junge Autofahrerinnen und Autofahrer sind die wichtigste Zielgruppe.

Besonders junge Autofahrerinnen und Autofahrer unterschätzen die Gefahren, die von alkoholisierten Autofahrten ausgehen. Aus diesem Grund wird die Botschaft der neugestalteten Kampagne DONT DRINK AND DRIVE – KEINE AUSREDEN gezielt über Social-Media-Kanäle transportiert. Daraus entstanden sind zwei Videos, die zeigen, welche Unterstützung die Kampagne in der Politik erfährt und wie junge Menschen über das Thema Alkohol am Steuer denken. Beide Filme stehen für die Nutzung auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen zur freien Verfügung.

Dank breiter Unterstützung konnten bisher mehrere Millionen Menschen erreicht werden. Die Kampagne wird von den Spitzenverbänden der Alkoholwirtschaft unterstützt. Die Branche bekennt sich damit eindeutig zum Verzicht auf ihre Produkte im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen. Die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke übernehmen Verantwortung. Denn Verantwortung geht vor Umsatz. Jeder einzelne Unfall, der vermieden werden kann, ist ein großer Erfolg!

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BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

Nachdem gestern bereits die Verbände-Allianz der Getränkewirtschaft zu den drohenden Folgen des „Lockdown light“ für die Großhändler Stellung bezogen hat, zieht heute unser Spitzenverband, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) nach.

Pressemitteilung vom 3. November 2020:

BGA: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

„Der erneute temporäre Lockdown für Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und weitere Wirtschaftsbereiche hat existenziell bedrohliche Folgen für viele Unternehmen im Groß- und Außenhandel, die mit diesen Branchen auf das engste verzahnt sind. Wir plädieren daher eindringlich, diese Unternehmen nicht zu vergessen und sie in die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinzubeziehen. Um die Folgen abzumildern, muss auch den mittelbar betroffenen Zulieferbetrieben dringend geholfen werden.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), im Hinblick auf die grundsätzliche Bereitschaft der Politik, Unterstützungsmaßnahmen auch für diejenigen Unternehmen zu ergreifen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen der Politik betroffenen sind.

„Die fast immer familiengeführten mittelständischen Unternehmen haben sich zu einem bedeutenden Teil als Lieferanten von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken auf ihre Kunden in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen hochspezialisiert. So entfallen beispielsweise im Bereich des Großhandels für Foodservice und weiteren Bereichen des Zustellgroßhandels mit der Schließung der Hauptkundengruppe Gastronomie über 60 Prozent der Geschäfte. Ähnlich dramatisch ist die Situation für kleine Fachgroßhändler, die ausschließlich die Gastronomie mit beispielsweise Fleisch, Obst und Nonfood-Produkten beliefern. Solche Unternehmen sind somit von der Schließung ebenso betroffen wie die Gastronomen selbst. Sie sehen sich nun sehr kurzfristig und unverschuldet mit erneuten massiven Umsatzeinbrüchen in den kommenden Wochen konfrontiert und bangen um ihre betriebliche Existenz und die ihrer Familien und Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen zum Überleben gleichermaßen staatliche Unterstützung. Zudem kann nur so gewährleistet werden, dass die jetzt geschlossenen Sektoren schnell wieder durchstarten können. Diejenigen Unternehmen im Großhandel, die von den jetzigen Schließungsmaßnahmen in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark betroffenen sind, müssen daher unbedingt in die außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinbezogen werden“, so Börner abschließend.

ANSPRECHPARTNER FÜR DIE MEDIEN
André Schwarz, Pressesprecher
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: +49 30 590099520
E-Mail: andre.schwarz@bga.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

 

Getränke­fach­groß­handel erzielt im August erfreuliches Plus von 4,9 Prozent

Getränke­fach­groß­handel erzielt im August erfreuliches Plus von 4,9 Prozent

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im August nach sechs Monaten roter Zahlen ein reales Plus von 4,9 Prozent. Nominal vermelden die Großhändler sogar ein Plus von 6,3 Prozent. Die positiven Zahlen dürfen allerdings nicht über die angespannte Gesamtlage hinwegtäuschen. Vor allem Getränkefachgroßhändler mit gastronomischem Schwerpunkt sind durch die Schließung der Gastronomie im Rahmen des „Lockdown light“ existenziell bedroht.

Kumuliert betrachtet reduziert sich das Umsatzminus bis einschließlich August real auf 5,2 Prozent (nominal minus 3,8 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt 

 

Gemeinsame Presse­erklärung der Getränke­wirtschaft: Wirksame Hilfen und klare Perspektiven – jetzt!

Gemeinsame Presse­erklärung der Getränke­wirtschaft: Wirksame Hilfen und klare Perspektiven – jetzt!

Gemeinsame Presseerklärung vom 2. November 2020:

Wirksame Hilfen und klare Perspektiven – jetzt!

Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur heute in Kraft getretenen Schließung von Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen haben nicht nur für die Gastronomie dramatische Auswirkungen. Auch die Getränkewirtschaft mit mehreren tausend mittelständischen und handwerklichen Betrieben wird durch die Maßnahmen massiv belastet. Die Verbände der Getränkewirtschaft erklären sich solidarisch mit Gastronomie und Hotellerie – sie sind und bleiben unsere wichtigsten Partner.

Ob Restaurant, Hotel oder die Kneipe um die Ecke – das Gastgewerbe hat in den vergangenen Monaten immense Anstrengungen geleistet, um die Vorgaben für den Infektionsschutz umzusetzen. Die Corona-Pandemie stellt für die gesamte Gesellschaft eine sehr ernsthafte Bedrohung dar. Viele Betriebe sind deshalb teilweise noch über die staatlichen Standards hinausgegangen und haben bis zuletzt in Hygienekonzepte und Außenbereiche investiert, um auch während der kalten Jahreszeit für Gäste und Mitarbeiter einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Umso bitterer ist es für die Gastronomie, dass nun ein erneuter Lockdown erfolgt, der die existenzbedrohten Betriebe nach einer kurzen Phase der Erholung zur Schließung zwingt. Zu Recht weist die Gastronomie auf das hohe Maß des Infektionsschutzes hin und stellt die Frage, wie viele der bisher nachgewiesenen Infektionen tatsächlich auf Gaststätten oder Hotels zurückzuführen sind. Wir sind überzeugt: Nur wenn politische Entscheidungen auf einem festen wissenschaftlichen Fundament stehen, werden sie ein Höchstmaß an Akzeptanz finden. Die Schließung der Gastronomie dürfte dazu führen, dass sich noch mehr soziale Kontakte ins Private verlagern und damit ins Unsichtbare, wo sie wirksamen Hygienekonzepten und einer Nachverfolgbarkeit entzogen sind.

Begründet wurde die erneute Schließung der Gastronomie von Bund und Ländern damit, dass im Gegenzug andere Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft geöffnet bleiben können. Wenn der Staat mit Blick auf das Gemeinwesen gezielt einen einzelnen Wirtschaftsbereich besonderen Belastungen aussetzt, steht er in der Pflicht, die betroffenen Betriebe und Mitarbeiter auch besonders zu unterstützen. Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, „massiv wirtschaftliche und finanzielle Hilfe anzubieten“. Und wir erwarten, dass die angekündigten Hilfen nunmehr schnell und unbürokratisch auf den Weg gebracht werden. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass über die Gastronomie hinaus ähnlich schwer betroffene Betriebe der (Liefer-)Kette eine Unterstützung erhalten, die diesen Namen verdient und das Überleben dieser Betriebe sichert.

Gaststätten und Hotels, Kneipen und Bars, Clubs und Caterer, Event- und Konzertveranstalter, Getränkewirtschaft und andere Zulieferer – sie alle brauchen nicht nur Unterstützung, sondern auch eine klare Perspektive für die Zukunft. Viele dieser familiengeführten Unternehmen stehen in der Corona-Krise am Abgrund und erwarten eine Politik mit Augenmaß, die bereit ist zu einer ehrlichen Analyse der Situation, einschließlich der zeitlichen Horizonte, und einer offenen Diskussion notwendiger Maßnahmen. Ziel muss es sein, Unsicherheit zu ersetzen durch Strategien, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig das Überleben von unverschuldet in Not geratenen Betrieben.

Ansprechpartner für die Medien

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 211 683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Telefon: +4930 20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Telefon: +49 228 954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Roland Demleitner, Geschäftsführer
Verband Private Brauereien Deutschland e.V.
Rheinstraße 11
65549 Limburg
Telefon: +49 6431 52048
info@private-brauereien.de
www.private-brauereien.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 30 259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.