Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Um diesen erfolgreich entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert.

„Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Aus diesem Grund handelt die Bundesregierung jetzt schnell und unbürokratisch: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird erleichtert. Altmaier betont, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit. Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet wird, geht Heil davon aus, dass dieses noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an soll es zunächst bis Ende des Jahres gelten.

Die konkreten Maßnahmen des Gesetzes finden Sie hier. Wir informieren unsere Mitglieder weiterhin regelmäßig zu der aktuellen Lage und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Foto: © Olaf Kosinsky

Wirtschaftsverkehr in Hamburg: Wir halten die Stadt am Laufen!

Wirtschaftsverkehr in Hamburg: Wir halten die Stadt am Laufen!

Die Hamburger Wirtschaft wehrt sich gegen die geplante Reduzierung des Verkehrs in der City, bei der die Bedürfnisse des Wirtschafts- und Lieferverkehrs unberücksichtigt bleiben.

Ein Bündnis aus dem AGA Unternehmensverband, der Handwerkskammer Hamburg und sechs weiteren Verbänden – darunter dem Bundesverband – macht auf die Notwendigkeit eines flüssigen Wirtschaftsverkehrs aufmerksam, der das alltägliche Leben aller Bewohner gewährleistet. Eine Verminderung des Autoverkehrs darf nicht dazu führen, dass die Versorgungssicherheit und Lebensqualität der Menschen leiden, denn das konterkariert das Ziel der Verkehrswende: dem Menschen zu dienen.

Das Bündnis fordert in seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2020 mit Nachdruck folgende konkrete Maßnahmen:

  • Erreichbarkeit gewährleisten: Gewerbetreibende und Dienstleister müssen ihre Kunden in Hamburg weiterhin direkt ansteuern können.
  • Besondere Lade-/Arbeitszonen, Mikro-Depots und Serviceparkplätze schaffen: Hamburgs Innenstadt braucht Lade- und Arbeitszonen sowie Serviceparkplätze, die dem Wirtschafts- und Lieferverkehr vorbehalten sind. Über Mikro-Depots wird das Bestücken von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung auf den letzten Metern ermöglicht.
  • Verkehrsinformation verbessern und digitalisieren: Digitale Verkehrs- und Parkraumlenkung kann Suchverkehre drastisch reduzieren. Hier erwarten Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger erhebliche Anstrengungen.
  • Dienstleistungen ermöglichen: Dienstleistungen wie z. B. Umzüge oder Reparaturen müssen auch außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten möglich sein.

„Urbanes Leben und Arbeiten in einer nachhaltigen und lebenswerten Stadt braucht Mobilität und städtische Infrastruktur, die Wirtschafts- und Lieferverkehre langfristig ermöglicht und sicherstellt und nicht diskriminiert. Dies ist für das tägliche Leben in der Stadt ebenso existentiell wie für die Betriebe des Getränkefachgroßhandels, die die innerstädtische Belieferung mit Getränken aller Art tagtäglich gewährleisten. Zum Erhalt des Wirtschaftsfaktors Stadt ist daher ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen erforderlich, bei dem die Lieferverkehre hinreichende Berücksichtigung finden.“

Dirk Reinsberg, BV GFGH

Hier finden Sie das Forderungspapier.

Foto: © Timur Venkov

Getränke­fach­großhandel erzielt 2019 reales Plus von 0,7 Prozent

Getränke­fach­großhandel erzielt 2019 reales Plus von 0,7 Prozent

Die Getränkefachgroßhändler erwirtschaften im Dezember ein reales, also preisbereinigtes, Plus von 5,0 Prozent (nominal 6,8 Prozent). Ebenso erfreulich ist das Ergebnis des Gesamtjahres. Kumuliert steigt der Jahresumsatz real um 0,7 Prozent (nominal 2,3 Prozent) im Vergleich zu 2018, teilt das Statistische Bundesamt mit.

Quelle: Statistisches Bundesamt

 

Getränke­fach­groß­handel im Oktober ohne Veränderung

Getränke­fach­groß­handel im Oktober ohne Veränderung

Der Umsatz des Getränkefachgroßhandels stagniert im Oktober 2019 im Vergleich zu 2018 auf hohem Niveau. Nominal erwirtschaftet er ein Plus von 1,3 Prozent. Bei kumulierter Betrachtung erzielen die Großhandelsbetriebe von Januar bis Oktober 2019 ein reales Plus von 0,6 Prozent sowie ein nominales Plus von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt

 

 

 

Getränke­fach­groß­handel: Reales Plus von 4,0 Prozent im September

Getränke­fach­groß­handel: Reales Plus von 4,0 Prozent im September

 

Der Getränkefachgroßhandel erzielt im September ein erfreuliches, reales Plus von 4,0 Prozent (nominal 5,3 Prozent), teilt das Statistische Bundesamt mit. Bei kumulierter Betrachtung erzielen die Großhandelsbetriebe in diesem Jahr nunmehr ein reales Plus von 0,7 Prozent bei einem gleichzeitigen nominalen Plus von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich das letzte Quartal entwickeln wird.

Quelle: Statistisches Bundesamt