Gemeinsame Presse­erklärung der Getränke­wirtschaft: Getränke­versorgung ist gesichert

Gemeinsame Presse­erklärung der Getränke­wirtschaft: Getränke­versorgung ist gesichert

Gemeinsame Presseerklärung vom 20. März 2020:

Getränkewirtschaft sieht keine Engpässe, bittet aber um Rückgabe des Leerguts.

Die Erklärung der Bundesregierung, die Lebensmittelversorgung sei gesichert, schließt den Bereich der Getränke ein. Die Verbände der Getränkewirtschaft sehen trotz stellenweiser erhöhter Nachfrage die Versorgung auch weiterhin gewährleistet. Die Branche ist überwiegend mittelständisch, regional und damit auch dezentral geprägt. Es greifen nun die über Jahrzehnte aufgebauten Logistikketten und die enge Kooperation von Brunnen, Brauereien und den Produzenten von alkoholfreien Getränken und Fruchtsäften mit dem Lebensmittelhandel, dem Getränkeeinzelhandel und dem Getränkefachgroßhandel.

Mit Blick auf die von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) begrüßt die Getränkewirtschaft die in dieser Vereinbarung getroffene Klarstellung, dass Getränkemärkte in allen Bundesländern weiterhin geöffnet bleiben sollen. Ebenfalls uneingeschränkt arbeiten sollen Abhol- und Lieferdienste. Diese Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung, um eine verlässliche Nahversorgung in den Städten wie im ländlichen Raum zu erhalten.

Damit die Versorgung weiter reibungslos laufen kann, setzen Getränkehersteller und Getränkehandel ausdrücklich auch auf die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Wir bitten darum, die vorhandenen zeitlichen Möglichkeiten umfassend zu nutzen und den Einkauf trotz der erweiterten Öffnungszeiten nicht ausschließlich bzw. vorrangig auf das Wochenende auszurichten.
  • Zum anderen bittet die Getränkewirtschaft die Verbraucherinnen und Verbraucher nachdrücklich, beim Einkauf zugleich auch das genutzte Leergut bei Mehrweg (Flaschen wie Kästen) so bald wie möglich wieder über den Handel zurückzubringen.

Hintergrundinformation

Im Unterschied etwa zu anderen EU-Staaten werden in Deutschland Getränke nicht allein über klassische Supermärkte, Discounter oder SB-Warenhäuser bezogen, sondern zu einem relevanten Teil über den Getränkefachhandel und die Getränkefachmärkte. Bundesweit versorgen hierbei neben 34.800 Lebensmittelgeschäften auch noch nahezu 10.000 Getränkefachmärkte die Bevölkerung (Quelle: Nielsen, 2019). Etwa ein Drittel des Gesamtumsatzes von Getränken entfällt auf diese Abholmärkte. Der Anteil alkoholfreier Getränke liegt dabei bei 62 Prozent, das größte Absatzsegment ist Mineralwasser.

Ansprechpartner für die Medien

Andreas Vogel, Vorstand
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.

Uhrwerkerstr. 43
59387 Ascheberg
Tel. 0171/8611 011
vogel@getraenke-einzelhandel.de
www.getraenke-einzelhandel.de

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Tel. 0211/683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Tel. 0228/9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel. 030/259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Tel.: 030/20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Tel. 0228/954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

 

Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

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Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Um diesen erfolgreich entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert.

„Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Aus diesem Grund handelt die Bundesregierung jetzt schnell und unbürokratisch: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird erleichtert. Altmaier betont, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit. Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet wird, geht Heil davon aus, dass dieses noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an soll es zunächst bis Ende des Jahres gelten.

Die konkreten Maßnahmen des Gesetzes finden Sie hier. Wir informieren unsere Mitglieder weiterhin regelmäßig zu der aktuellen Lage und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Foto: © Olaf Kosinsky