„Arbeiten im Abwechslungsreich“ – Ein Tag bei GEFAKO und GEDIG

„Arbeiten im Abwechslungsreich“ – Ein Tag bei GEFAKO und GEDIG

Dass das Arbeiten im Getränkefachgroßhandel spannend ist, steht außer Frage. Aber wie abwechslungsreich, organisiert, wichtig, divers, bewegend, menschlich, praktisch, spaßig und, und, und er ist, dürfte dem einen oder der anderen nicht bekannt sein.

Für das Kundenmagazin „DurstQuelle“ der GEFAKO hat die Redaktion verschiedene Akteure der Branche – vom Lkw-Fahrer bis zur Betriebsleiterin – einen Tag lang begleitet. Unter dem Titel „Arbeiten im Abwechslungsreich“ ist ein informativer Artikel über den Alltag im Getränkefachgroßhandel erschienen. Klare Leseempfehlung!

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

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Bierabsatz im Juni 2023: Zahlen weiter rückläufig

Bierabsatz im Juni 2023: Zahlen weiter rückläufig

Der Deutsche Brauer-Bund vermeldet für Juni einen Rückgang des Bierabsatzes um 1,6 Prozent. Die Absätze liegen damit knapp unter dem Vorjahresniveau, gegenüber 2019 liegen sie sogar leicht vorn. Im Fünfjahrestrend fehlen beim bis Juni aufgelaufenen Gesamtabsatz rund 5 Millionen Hektoliter, was ein Minus von 10,7 Prozent markiert. Beim steuerpflichtigen Absatz sind es 4 Millionen Hektoliter und damit etwas 10,4 Prozent weniger. Auch die Ausfuhren beginnen nun zu schwächeln: Eine Schrumpfung um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat drücken das bisherige Jahresergebnis auch dort ins Minus.

Quelle: Deutscher Brauer-Bund

Gastgewerbeumsatz im Mai um 1,8 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Gastgewerbeumsatz im Mai um 1,8 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt im Mai 2023 gegenüber April 2023 um 1,8 Prozent (nominal 1,7 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat vermeldet das Statistische Bundesamt einen Umsatzverlust von 7 Prozent (nominal ein Gewinn von 1,4 Prozent). Die Differenz zwischen den nominalen und realen Ergebnissen spiegelt das deutlich gestiegene Preisniveau im Gastgewerbe wider. Gegenüber Mai 2019, dem Vergleichsmonat vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, weist der Umsatz im Gastgewerbe gar ein reales Minus von 11,8 Prozent auf.

Die Umsatzdaten im Überblick: 

  • Gastgewerbe: Das Gastgewerbe verzeichnet im Mai 2023 einen Umsatzverlust von real 1,8 Prozent (nominal 1,7 Prozent) gegenüber dem Vormonat.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen Umsatzgewinn von real 2,2 Prozent (nominal 3,7 Prozent) gegenüber April 2023.
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Vormonat steigt der Umsatz der Branche real um 2,7 Prozent (nominal 3,1 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet einen Umsatzgewinn von real 4,5 Prozent (nominal 4,9 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Gegenüber April 2023 kommt die Branche im Mai 2023 auf einen realen Umsatzgewinn von 10,8 Prozent (nominal 12,4 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche einen realen Umsatzgewinn von 7,2 Prozent (nominal 7,3 Prozent).

Kumulierte Zahlen im Überblick: 

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2022:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt real um 7,4 Prozent (steigt nominal um 1,0 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe erreicht ein reales Plus von 2,7 Prozent (nominal 12,6 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Schankwirtschaften verbuchen ein kumuliertes reales Minus von 2,4 Prozent (nominal ein Plus von 10,9 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 9,8 Prozent (nominal 0,9 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche sinkt um 2,3 Prozent (steigt nominal um 5,3 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet verbucht die Branche einen realen Umsatzverlust von 2,9 Prozent (nominal ein Plus von 9,4 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt

Pressemitteilung zur PPWR – „Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“

Pressemitteilung zur PPWR – „Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“

Verbände dringen auf Korrektur der geplanten Verpackungsverordnung

Berlin/Brüssel, 26. Mai 2023. Mit einer für alle 27 Mitgliedstaaten verbindlichen Verordnung will die EU die wachsende Flut des Verpackungsmülls in Europa eindämmen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Ein ehrgeiziges Vorhaben, das die richtigen Ziele setzt: Mehrweg stärken, den Ressourcenverbrauch senken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbindlich vorschreiben – wichtige Meilensteine für den Umwelt- und Klimaschutz.

An einer entscheidenden Stelle jedoch fördert der Entwurf der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) nicht den Umweltschutz, sondern hebelt ihn auf absurde Weise aus: Obwohl die Stärkung von Mehrwegsystemen gerade auch im Bereich der Getränkewirtschaft das erklärte Ziel der geplanten EU-Verordnung ist, werden bereits etablierte erfolgreiche und seit Jahrzehnten funktionierende Mehrwegsysteme durch die vorgesehenen Regelungen in ihrer Existenz gefährdet.

In Deutschland hatten Brauereien und Mineralbrunnen schon vor über 70 Jahren damit begonnen, eigene Mehrwegsysteme aufzubauen, die bis heute bestehen. Allein die 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien in Deutschland haben aktuell etwa vier Milliarden Mehrwegpfandflaschen im Umlauf und erreichen damit einen Mehrweganteil von ca. 80 Prozent. Ausgerechnet solche bewährten umweltfreundlichen Verpackungssysteme im Bereich der mittelständisch geprägten Getränkewirtschaft werden nun durch die PPWR-Pläne gefährdet – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten der EU. Und dies, obwohl das Ziel der Regulierung eigentlich eine klare Stärkung von Mehrweg ist.

Vier Beispiele, die zeigen, wie widersprüchlich die Pläne der EU-Kommission sind:

Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU unterhält eine Vielzahl höchst unterschiedlicher, aber erfolgreicher und umweltfreundlicher Mehrwegsysteme – von den offenen Flaschenpools der Brauereien bis hin zum geschlossenen und gesteuerten Pool der Genossenschaft Deutscher Brunnen. Die Mehrwegquoten in Deutschland liegen seit Jahrzehnten weit oberhalb der von der EU für 2040 vorgesehenen Zielquoten. Die Rücklaufquoten von Mehrwegflaschen und -kästen setzen mit nahezu 99 Prozent europaweit den Maßstab für erfolgreiche Mehrwegsysteme. Die EU will nun allen Mehrwegsystemen in Europa eine einheitliche, zentralistische Verwaltungsbürokratie vorschreiben und eine Vielzahl fragwürdiger Vorschriften überstülpen – ein kompliziertes Regelwerk, das für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland mit Milliarden-Investitionen verbunden wäre, ohne einen ökologischen Mehrwert zu bieten, und das funktionierende Mehrwegkreisläufe in der Fläche zerstören würde.

Im Rahmen neuer Deklarationspflichten wird eine „dauerhaft angebrachte Kennzeichnung“ von Mehrwegverpackungen gefordert – im deutschen Mehrwegsystem, wo seit jeher mit abwaschbaren Etiketten gearbeitet wird, würde dies den Weiterbetrieb der erfolgreichen Systeme unterbinden und auf eine vollständige Vernichtung der existierenden Mehrwegflaschen- und Kastenpools hinauslaufen, weil diese dann künftig nicht mehr genutzt werden dürften, obwohl sie noch viele Jahre im Einsatz sein könnten.

Den Leerraumanteil zu begrenzen, also die Luft in Transportverpackungen, mag mit Blick auf den Versandhandel sinnvoll sein – übertragen auf Wasser- oder Bierkästen würde die von Brüssel geplante Regulierung jedoch den Transport und die Lagerung von Mehrwegflaschen künftig unmöglich machen. Nur einer von vielen Punkten, an denen eine gut gemeinte Regelung weit übers Ziel hinausschießt. Offenbar hat man dabei vergessen, dass die Rückführung im leeren Zustand ein wesentliches Merkmal von Mehrwegverpackungen ist.

Die im deutschen Verpackungsgesetz verankerte Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen durch Letztvertreiber, die als eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb von Mehrwegsystemen gilt, ist in der PPWR hingegen nicht vorgesehen. Stattdessen werden die – in Deutschland nicht vorhandenen –  Systembetreiber verpflichtet, für die Rücknahme zu sorgen, ohne dass erkennbar wird, wie dies erfolgen soll.

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben sich im Mai 2023 in einem gemeinsamen Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt, um auf den drohenden Kollateralschaden der PPWR für die umweltfreundlichen Mehrwegsysteme hinzuweisen. Die unterzeichnenden Verbände repräsentieren einige der ältesten und erfolgreichsten Mehrwegsysteme in der Europäischen Union, die nun durch bürokratische Überregulierung akut gefährdet werden. Welche ökonomischen und ökologischen Folgen ein Kollaps der nationalen Mehrwegsysteme gerade im Getränkesektor für Deutschland nach sich ziehen würde, haben die Verbände mehrfach auch im Dialog mit der Bundesregierung deutlich gemacht.

„Wir sehen den positiven Ansatz, den die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsentwurf verfolgt. Als Vertreter aller Stufen der Mehrweg-Lieferketten unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, Mehrweg zu fördern und zu stärken. Mehrwegsysteme leisten einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und damit zu den Zielen des Green Deal“, heißt es in dem Verbändeschreiben an das Europäische Parlament, das dieser Tage über die Vorschläge der Kommission beraten hat. Wenn es die Politik wirklich ernst meine mit der Förderung und dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft, dürfe sie aber nicht jene Unternehmen bestrafen, die seit Jahrzehnten in funktionierende Mehrwegsysteme investieren, warnen die Verbände. „Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet.“ Die vor vielen Jahren in Deutschland und auch anderen Staaten der EU etablierten Mehrweglösungen seien durch intelligente, individuelle Lösungen groß und erfolgreich geworden – sie lassen sich nicht nachträglich in bürokratische Schablonen pressen. Die Forderung der Mehrweg-Verbände: „Erfolgreich etablierte und funktionierende Mehrwegsysteme in den Ländern Europas müssen durch einen garantierten unbefristeten Bestandsschutz gesichert werden. Gefährdet die Europäische Union durch eine unbedachte Umweltpolitik ausgerechnet die Zukunft von Mehrweg, macht sie sich unglaubwürdig.“

 
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Gastgewerbeumsatz im Mai um 1,8 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Gastgewerbeumsatz im März um 2,1 Prozent gegenüber Vormonat gesunken

Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt im März 2023 gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent (nominal 1,0 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat vermeldet das Statistische Bundesamt hingegen eine Umsatzsteigerung von 9,0 Prozent (nominal 20,5 Prozent). Die Zahlen für den diesjährigen März liegen allerdings mit einer negativen Veränderung von 14,0 Prozent noch deutlich unter dem Niveau von März 2019, dem Vergleichsmonat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Die Umsatzdaten im Überblick: 

  • Gastgewerbe: Das Gastgewerbe verzeichnet im März 2023 einen Umsatzverlust von real 2,1 Prozent (nominal 1,0 Prozent) gegenüber dem Vormonat.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen Umsatzgewinn von real 11,1 Prozent (nominal 11,7 Prozent) gegenüber Februar 2023.
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Vormonat steigt der Umsatz der Schankwirtschaften real um 35,9 Prozent (nominal 37,4 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet einen Umsatzgewinn von 10,3 Prozent (nominal 11,25 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen: Gegenüber Februar 2023 kommt die Branche im März 2023 auf einen realen Umsatzgewinn von 17,1 Prozent (nominal 18,6 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche eine reale Umsatzsteigerung von 8,7 Prozent (nominal 10,4 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick: 

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die ersten drei Monate im Jahr 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2022:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe steigt um real 15,2 Prozent (nominal 27,1 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe erreicht ein reales Plus von 16,2 Prozent (nominal 28,2 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Schankwirtschaften verbuchen ein kumuliertes reales Plus von 23,3 Prozent (nominal 40,1 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie erreicht ein reales Plus von 6,7 Prozent (nominal 18,7 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche steigt gegenüber dem Vorjahr um 41,7 Prozent (nominal 55,2 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Auch diese Branche verbucht ein reales Umsatzplus von 12,5 Prozent (nominal 27,6 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt