„Ausgezeichnet – Deutschlands beste Getränkehändler 2024“ – Artikel in der RUNDSCHAU

„Ausgezeichnet – Deutschlands beste Getränkehändler 2024“ – Artikel in der RUNDSCHAU

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„GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2024 – Überragende Jubiläums-Veranstaltung in Berlin“ – Artikel im GFGH

„GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2024 – Überragende Jubiläums-Veranstaltung in Berlin“ – Artikel im GFGH

Pressemitteilung: Gleisanschluss-Charta

Pressemitteilung: Gleisanschluss-Charta

Foto: VDV/BME/Tanja Marotzke

 

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels setzt sich für Ausbau des Schienengüterverkehrs ein
56 Organisationen überreichen aktualisierte Charta für die Stärkung und Förderung von Gleisanschlüssen im Schienennetz an Bundesministerium

Düsseldorf, 31.01.2024 | Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) unterstützt die Initiative des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Stärkung und Förderung von Gleisanschlüssen im Schienennetz der Bundesrepublik. Die dazugehörige Charta wurde heute auf dem VDV-Forum an Michael Theurer, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, übergeben. Zusätzlich ist er in der Bundesregierung für den Schienenverkehr verantwortlich. Insgesamt 56 Organisationen aus Industrie, Handel, Bau-, Land- und Holzwirtschaft sowie Recycling unterzeichneten das Positionspapier. Die Charta verfolgt fünf Hauptziele und schlägt 97 konkrete Maßnahmen vor, um den Schienengüterverkehr zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen, die Modernisierung der technischen Ausrüstung sowie die gezielte Unterstützung von Entscheidungsträgern.

Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene verlagern
„Um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen notwendig. Insbesondere im Verkehrssektor muss der CO2-Ausstoß bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden“, sagt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. „Deshalb setzen wir uns intensiv dafür ein, die Langstreckenlogistik der Getränkebranche auf die Schiene zu verlagern. Erste Ansätze gibt es bereits, diese müssen nun weiterverfolgt und ausgebaut werden“, ergänzt Reinsberg.

Das Bündnis hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der Schienengüterverkehr um 25 Prozent gesteigert werden. „Durch den Ausbau von kundennahen Gleisanschlüssen sinkt der Lkw-Verkehr auf den Autobahnen. Das wirkt sich letztlich positiv auf den Güterverkehr in der Getränkebranche und den Klimaschutz aus“, erklärt Reinsberg. Die neu gestaltete und heute überreichte Charta zielt darauf ab, den

Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Sie soll die verkehrspolitische Diskussion auch auf die Anbindung von Zugangsstellen an das öffentliche Eisenbahnnetz lenken und konkrete Maßnahmenvorschläge für eine bedarfsgerechte Schieneninfrastruktur liefern.

 

Bericht über GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2023 in der „deutschen getränke wirtschaft“

Bericht über GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2023 in der „deutschen getränke wirtschaft“

Noch einmal in Erinnerungen schwelgen:

Das Wirtschaftsmagazin „deutsche getränke wirtschaft“ hat in seiner Oktober-Ausgabe einen interessanten Bericht mit einer ausführlichen Fotostrecke über unsere diesjährige Veranstaltung GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. veröffentlicht.

Ein lesenswerter Artikel!

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft • Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft • Bundesverband der Systemgastronomie • Deutscher Bauernverband • Deutscher Brauer-Bund • DEHOGA • Deutscher Konditorenbund • Deutscher Franchiseverband • Deutsches Tiefkühlinstitut • Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren • Großhandelsverband Foodservice • Leaders Club • Verband der Köche Deutschlands • Verband deutscher Schul- und Kitacaterer • Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks • Zentraler Immobilien Ausschuss

7% auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben

Berlin, 2. November 2023 – Gemeinsam appellieren wir an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wert-schöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.

Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7% liegen auf der Hand: 

Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht 

Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To-Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.

Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

7% für bezahlbare und faire Preise

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvollziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.

7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung

Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.

7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe

Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attraktives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.

Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.

Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.