Bericht über GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2023 in der „deutschen getränke wirtschaft“

Bericht über GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2023 in der „deutschen getränke wirtschaft“

Noch einmal in Erinnerungen schwelgen:

Das Wirtschaftsmagazin „deutsche getränke wirtschaft“ hat in seiner Oktober-Ausgabe einen interessanten Bericht mit einer ausführlichen Fotostrecke über unsere diesjährige Veranstaltung GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. veröffentlicht.

Ein lesenswerter Artikel!

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft • Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft • Bundesverband der Systemgastronomie • Deutscher Bauernverband • Deutscher Brauer-Bund • DEHOGA • Deutscher Konditorenbund • Deutscher Franchiseverband • Deutsches Tiefkühlinstitut • Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren • Großhandelsverband Foodservice • Leaders Club • Verband der Köche Deutschlands • Verband deutscher Schul- und Kitacaterer • Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks • Zentraler Immobilien Ausschuss

7% auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben

Berlin, 2. November 2023 – Gemeinsam appellieren wir an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wert-schöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.

Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7% liegen auf der Hand: 

Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht 

Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To-Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.

Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

7% für bezahlbare und faire Preise

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvollziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.

7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung

Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.

7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe

Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attraktives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.

Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.

Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.

30 Jahre Betriebswirt der Getränkewirtschaft – „Diese Weiterbildung gehört zur Branche“

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Branchenevent der Spitzenklasse – GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2023

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„Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“ – Pressemitteilung zur PPWR

„Vorschlag der EU-Kommission gefährdet deutsche Mehrwegsysteme“ – Pressemitteilung zur PPWR

Verbände dringen auf Korrektur der geplanten Verpackungsverordnung

Berlin/Brüssel, 26. Mai 2023. Mit einer für alle 27 Mitgliedstaaten verbindlichen Verordnung will die EU die wachsende Flut des Verpackungsmülls in Europa eindämmen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Ein ehrgeiziges Vorhaben, das die richtigen Ziele setzt: Mehrweg stärken, den Ressourcenverbrauch senken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbindlich vorschreiben – wichtige Meilensteine für den Umwelt- und Klimaschutz.

An einer entscheidenden Stelle jedoch fördert der Entwurf der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) nicht den Umweltschutz, sondern hebelt ihn auf absurde Weise aus: Obwohl die Stärkung von Mehrwegsystemen gerade auch im Bereich der Getränkewirtschaft das erklärte Ziel der geplanten EU-Verordnung ist, werden bereits etablierte erfolgreiche und seit Jahrzehnten funktionierende Mehrwegsysteme durch die vorgesehenen Regelungen in ihrer Existenz gefährdet.

In Deutschland hatten Brauereien und Mineralbrunnen schon vor über 70 Jahren damit begonnen, eigene Mehrwegsysteme aufzubauen, die bis heute bestehen. Allein die 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien in Deutschland haben aktuell etwa vier Milliarden Mehrwegpfandflaschen im Umlauf und erreichen damit einen Mehrweganteil von ca. 80 Prozent. Ausgerechnet solche bewährten umweltfreundlichen Verpackungssysteme im Bereich der mittelständisch geprägten Getränkewirtschaft werden nun durch die PPWR-Pläne gefährdet – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten der EU. Und dies, obwohl das Ziel der Regulierung eigentlich eine klare Stärkung von Mehrweg ist.

Vier Beispiele, die zeigen, wie widersprüchlich die Pläne der EU-Kommission sind:

Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU unterhält eine Vielzahl höchst unterschiedlicher, aber erfolgreicher und umweltfreundlicher Mehrwegsysteme – von den offenen Flaschenpools der Brauereien bis hin zum geschlossenen und gesteuerten Pool der Genossenschaft Deutscher Brunnen. Die Mehrwegquoten in Deutschland liegen seit Jahrzehnten weit oberhalb der von der EU für 2040 vorgesehenen Zielquoten. Die Rücklaufquoten von Mehrwegflaschen und -kästen setzen mit nahezu 99 Prozent europaweit den Maßstab für erfolgreiche Mehrwegsysteme. Die EU will nun allen Mehrwegsystemen in Europa eine einheitliche, zentralistische Verwaltungsbürokratie vorschreiben und eine Vielzahl fragwürdiger Vorschriften überstülpen – ein kompliziertes Regelwerk, das für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland mit Milliarden-Investitionen verbunden wäre, ohne einen ökologischen Mehrwert zu bieten, und das funktionierende Mehrwegkreisläufe in der Fläche zerstören würde.

Im Rahmen neuer Deklarationspflichten wird eine „dauerhaft angebrachte Kennzeichnung“ von Mehrwegverpackungen gefordert – im deutschen Mehrwegsystem, wo seit jeher mit abwaschbaren Etiketten gearbeitet wird, würde dies den Weiterbetrieb der erfolgreichen Systeme unterbinden und auf eine vollständige Vernichtung der existierenden Mehrwegflaschen- und Kastenpools hinauslaufen, weil diese dann künftig nicht mehr genutzt werden dürften, obwohl sie noch viele Jahre im Einsatz sein könnten.

Den Leerraumanteil zu begrenzen, also die Luft in Transportverpackungen, mag mit Blick auf den Versandhandel sinnvoll sein – übertragen auf Wasser- oder Bierkästen würde die von Brüssel geplante Regulierung jedoch den Transport und die Lagerung von Mehrwegflaschen künftig unmöglich machen. Nur einer von vielen Punkten, an denen eine gut gemeinte Regelung weit übers Ziel hinausschießt. Offenbar hat man dabei vergessen, dass die Rückführung im leeren Zustand ein wesentliches Merkmal von Mehrwegverpackungen ist.

Die im deutschen Verpackungsgesetz verankerte Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen durch Letztvertreiber, die als eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb von Mehrwegsystemen gilt, ist in der PPWR hingegen nicht vorgesehen. Stattdessen werden die – in Deutschland nicht vorhandenen –  Systembetreiber verpflichtet, für die Rücknahme zu sorgen, ohne dass erkennbar wird, wie dies erfolgen soll.

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben sich im Mai 2023 in einem gemeinsamen Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt, um auf den drohenden Kollateralschaden der PPWR für die umweltfreundlichen Mehrwegsysteme hinzuweisen. Die unterzeichnenden Verbände repräsentieren einige der ältesten und erfolgreichsten Mehrwegsysteme in der Europäischen Union, die nun durch bürokratische Überregulierung akut gefährdet werden. Welche ökonomischen und ökologischen Folgen ein Kollaps der nationalen Mehrwegsysteme gerade im Getränkesektor für Deutschland nach sich ziehen würde, haben die Verbände mehrfach auch im Dialog mit der Bundesregierung deutlich gemacht.

„Wir sehen den positiven Ansatz, den die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsentwurf verfolgt. Als Vertreter aller Stufen der Mehrweg-Lieferketten unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, Mehrweg zu fördern und zu stärken. Mehrwegsysteme leisten einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und damit zu den Zielen des Green Deal“, heißt es in dem Verbändeschreiben an das Europäische Parlament, das dieser Tage über die Vorschläge der Kommission beraten hat. Wenn es die Politik wirklich ernst meine mit der Förderung und dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft, dürfe sie aber nicht jene Unternehmen bestrafen, die seit Jahrzehnten in funktionierende Mehrwegsysteme investieren, warnen die Verbände. „Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet.“ Die vor vielen Jahren in Deutschland und auch anderen Staaten der EU etablierten Mehrweglösungen seien durch intelligente, individuelle Lösungen groß und erfolgreich geworden – sie lassen sich nicht nachträglich in bürokratische Schablonen pressen. Die Forderung der Mehrweg-Verbände: „Erfolgreich etablierte und funktionierende Mehrwegsysteme in den Ländern Europas müssen durch einen garantierten unbefristeten Bestandsschutz gesichert werden. Gefährdet die Europäische Union durch eine unbedachte Umweltpolitik ausgerechnet die Zukunft von Mehrweg, macht sie sich unglaubwürdig.“