Gastgewerbe sinkt im Juni um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat

Gastgewerbe sinkt im Juni um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Juni 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real 1,8 Prozent (nominal minus 3 Prozent) weniger umgesetzt als im Mai 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 6 Prozent und nominal um minus 3,5 Prozent. Gegenüber Juni 2024 ging der Umsatz im Juni 2025 real um 5,1 Prozent und nominal um 4,9 Prozent zurück.

Die Umsatzdaten im Überblick:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Vergleich zum Vormonat real um 1,8 Prozent (nominal minus 3 Prozent) gesunken.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht ein Umsatzminus von 4,6 Prozent (nominal minus 4,4 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum Mai 2025 sinkt der reale Umsatz um 5,5 Prozent (nominal minus 5,3 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Umsatzminus von 7,4 Prozent (nominal minus 3,7 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Gegenüber Mai 2025 kommt die Branche im Juni 2025 auf einen realen Umsatzgewinn von 1,4 Prozent (nominal ein Minus von 1,6 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche ein reales Minus von 0,9 Prozent (nominal minus 0,7 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick:

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2025 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2024:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt real um 3,5 Prozent (nominal minus 0,1 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen realen Umsatzrückgang von 4,7 Prozent (nominal ein Minus von 0,7 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Branche kommt auf ein reales Minus von 6,2 Prozent (nominal minus 2,5 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 4,4 Prozent (nominal ein Minus von 0,2 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche sinkt um 2,2 Prozent (nominal plus 0,2 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet, verbucht die Branche einen realen Umsatzverlust von 3,2 Prozent (nominal plus 1,6 Prozent).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

Die 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union produzieren rund 15 Prozent der weltweiten Flaschen, Tüten und Tuben aus Plastik. Die EU liegt damit nach Asien und den USA auf Platz drei. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass der wachsende Müllberg kleiner wird und die Wiederwendung – also Mehrweg- einen höheren Stellwert erlangt. Wiederverwendung vor Recycling.

Anfang August startete in Genf erneut Verhandlungen über ein weltweites UN-Abkommen gegen Plastikmüll. Unterhändlerinnen und Unterhändler von bis zu 180 Staaten beraten seitdem über Wege, die Vermüllung des Planeten durch Plastikabfälle zu stoppen. Ein mögliches Abkommen soll im kommenden Jahr unterzeichnet werden. Rückstände der extrem langlebigen Plastikverschmutzung werden mittlerweile in den entlegensten Weltgegenden und in praktisch jedem Teil des menschlichen Körpers nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher ungeklärt, da es sich um ein neues Forschungsfeld handelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen jedoch, dass schon jetzt Schritte gegen mögliche Gesundheitsrisiken ergriffen werden müssten. Das Institut für Globale Gesundheit in Barcelona teilte mit Blick auf das Genfer Treffen mit, dass „politische Entscheidungen nicht auf vollständige Daten“ zu den Gesundheitsrisiken von Mikroplastik warten könnten.

Bayern setzt deutliches Zeichen gegen den Klimaschutz

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Bayern gerade jetzt den Kommunen im Freistaat mit einem neuen Gesetzesbeschluss untersagen will, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Und das, obwohl bayerische Städte wie München, Nürnberg und Würzburg genau das gerade prüfen.

Gemeinsam mit Pro Mehrweg, dem Arbeitskreis Mehrweg und der Initiative Reusable To-Go, in deren Initiativbeirat die anderen mitzeichnenden Akteure vertreten sind, spricht sich der BV GFGH entschieden gegen das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern aus. Ein solches Verbot entzieht Kommunen ein rechtlich zulässiges, praxiserprobtes und wirtschaftlich tragfähiges Steuerungsinstrument, das mit Blick auf seine Lenkungswirkung für den erfolgreichen Ausbau von Mehrwegangeboten im Außer-Haus-Konsum von zentraler Bedeutung ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung hat das Ziel, Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme gezielt zu stärken. Darüber hinaus haben sich kürzlich zahlreiche europäische Städte, darunter Paris, Brüssel und Tallinn, in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, kommunale Abfallvermeidungsmaßnahmen durch stärkere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen.  Vor diesem Hintergrund wäre das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern nicht nur ein regionaler Rückschritt, sondern stünde auch im deutlichen Widerspruch zur europäischen Zielrichtung.

Wirksames Instrument zur Abfallvermeidung

Die kommunale Verpackungssteuer ist weder eine Bagatellsteuer, noch geht sie mit einer übermäßigen bürokratischen Belastung der Stadtverwaltung oder der vor Ort ansässigen Betriebe einher. Dies zeigen unter anderem Erfahrungsberichte aus den Städten Tübingen und Konstanz.

Tübingen erzielte im ersten Jahr Steuereinnahmen von rund 1 Million Euro bei lediglich rund 100.000 Euro Verwaltungskosten. In Konstanz, in der eine kommunale Verpackungssteuer seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, werden aktuell jährlichen Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro prognostiziert. Diese Beispiele widerlegen deutlich die Einstufung als „Bagatellsteuer“.

Die Müllmenge im öffentlichen Raum konnte in Tübingen deutlich reduziert werden. Experten schätzen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer zu einem Mehrweganteil von rund 50 % führt. Dies schlägt sich auch in den Entsorgungskosten nieder. Vor Einführung der Verpackungssteuer lagen die städtischen Entsorgungskosten für Einwegverpackungsabfälle im öffentlichen Raum der Stadt Tübingen bei rund 700.000 Euro jährlich.

Das häufig vorgebrachte Argument der hohen zusätzlichen Bürokratie für die Stadtverwaltungen lässt sich nach den Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz nicht bestätigen. In Tübingen wurde die Erhebung der Steuer prozessual effizient ausgestaltet. Zukünftig ist eine Bearbeitung mit nur 0,5 Vollzeitstellen vorgesehen. In der Startphase wurde die Einführung der Steuer über ein abteilungsübergreifendes bestehendes Projektteam abgedeckt.

Belastung bleibt überschaubar – Praxisbeispiele machen es deutlich

Kommunale Verpackungssteuern stellen keine unzumutbare Belastung für die Gastronomie dar. Die Steuer wirkt gezielt dort, wo viele Einwegverpackungen eingesetzt werden. Betriebe können dies einfach umgehen, indem sie ihren Kunden Mehrwegalternativen anbieten und deren Nutzung attraktiv gestalten und bewerben.

Einen negativen Effekt gibt es nach Erfahrungsberichten aus den Städten Tübingen und Konstanz nicht:

  • In Tübingen fällt für gut ein Drittel der Betriebe überhaupt keine Verpackungssteuer an, da sie keine Einwegverpackungen verwenden oder vertreiben.
  • In Tübingen kam es zu keinen bekannten Geschäftsaufgaben oder Abwanderungen aufgrund der Steuer.
  • In Konstanz bewegen sich vorgetragene Umsatzrückgänge einzelner Betriebe auf gleicher Höhe wie in Städten ohne Verpackungssteuer.

Grundsätzlich betrifft die Verpackungssteuer Betriebe stärker, die derzeit noch vermehrt auf Einwegverpackungen setzen. Dies betrifft zum einen kleine Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske, zum anderen die Systemgastronomie. In beiden Bereichen ist die Umstellung auf Mehrwegsysteme gut umsetzbar.

  • Im Gegensatz zu den deutschen Filialen bieten französische McDonalds-Filialen beispielsweise längst flächendeckend Mehrwegverpackungen auch für Speisen an.
  • Kleine Verkaufsstellen können bei der Nutzung von Mehrwegbehältern in übergeordnete Systemmanagementstrukturen eingebunden werden, die u. a. eine koordinierte Rücknahme, Spülung und Verteilung von Mehrwegbehältern sowie eine faire Kostenverteilung ermöglichen. Die Initiative Reusable To-Go bietet Kommunen Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines solchen Systems an.

Auch die mit der Verpackungssteuer verbundene zusätzliche Bürokratie für Betriebe kann durchaus einfach ausgestaltet werden, wie das Tübinger Beispiel zeigt. Formulare sind kurz und einfach gehalten, rückfragen der Stadtverwaltung minimal, eine genauere Prüfung muss in der Mehrheit der Fälle nicht stattfinden und der Nachweis vorhandener Buchhaltungsdaten und -dokumente reicht dazu in der Regel aus.

Ausbildung im Getränkefachgroßhandel – Interview mit Andreas und Henning Tadsen, Getränke Tadsen GmbH

Ausbildung im Getränkefachgroßhandel – Interview mit Andreas und Henning Tadsen, Getränke Tadsen GmbH

Hätten Sie das gedacht? Im Jahr 2023 betrug der Umsatz des deutschen Großhandels 1,75 Billionen Euro – das sind 1700 Milliarden! Ohne den Großhandel wären nicht nur Supermärkte und Kaufhäuser leer, auch kein Festival und keine Party würden in Schwung kommen.

Außerdem ist der Großhandel einer der größten Arbeitgeber in Deutschland: In mehr als 120.000 meist mittelständischen Unternehmen arbeiten fast zwei Millionen Menschen. Und jedes Jahr werden viele Zehntausende neue Kolleginnen und Kollegen ausgebildet.

Für Betriebe im Großhandel lohnt es sich, Auszubildende einzustellen. Wer junge Menschen im eigenen Betrieb qualifiziert, sichert sich motivierte Nachwuchskräfte und stärkt auch die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Auszubildende bringen frische Ideen, digitale Kompetenzen und Energie ins Team – und bleiben oft nach der Ausbildung in der Firma.

Wir haben mit Andreas und Henning Tadsen, beide Geschäftsführer der Getränke Tadsen GmbH, über die Bedeutung von Ausbildungen zur Fachkräftesicherung unserer Branche gesprochen:

BV GFGH: Warum macht es Sinn, in die Ausbildung junger Menschen zu investieren?

Getränke Tadsen: „Der Nachwuchs bildet für uns die Sicherstellung der Zukunft. Durch die Ausbildung können wir unser Team formen und uns zukunftsgerecht aufstellen.“

BV GFGH: Inwiefern trägt Ausbildung zur Fachkräftesicherung und langfristigen Personalbindung im Betrieb bei?

Getränke Tadsen: „Die Ausbildung ist der maßgebliche Punkt der Fachkräftesicherung. Wir können von Beginn des Berufslebens einer jungen Person unseren Spirit vermitteln.“

BV GFGH: Welche Erfahrungen habt ihr mit Auszubildenden in eurem Unternehmen gemacht – was funktioniert besonders gut?

Getränke Tadsen: „Unsere Auszubildenden sind Teil des Teams und hochangesehene Kollegen und Kolleginnen „auf Augenhöhe“. Dadurch denken wir, dass sich alle wohlfühlen und wir haben eine Weiterbeschäftigungsquote nach der Ausbildung von über 90 %.“

BV GFGH: Wie schafft ihr es, junge Menschen für eine Ausbildung bei Getränke Tadsen zu begeistern?

Getränke Tadsen: „Wir nutzen intensiv die Social-Media Kanäle. Viel findet aber auch aus dem Mitarbeiterkreis statt, sodass die Kinder/Bekannte ihre Ausbildung bei uns starten.“

BV GFGH: Was würdet ihr anderen Getränkefachgroßhändlern raten, die noch zögern, auszubilden?

Getränke Tadsen: „Volle Fahrt voraus – Ausbildung ist wichtig und fördert den Erfolg des Unternehmens.“

BV GFGH: Überwiegen bei einer Ausbildung eher die Kosten oder der Nutzen? Und welche staatlichen Förderungen gibt es?

Getränke Tadsen: „Wir bewerten diese Punkte der Ausbildung nicht. Ein Auszubildender hat einen guten Start ins Berufsleben verdient. Wir müssen junge Menschen motivieren, dass arbeiten Spaß bringt und der Zusammenhalt in einem Team für das weitere Leben viel Freude bereitet. Soziale Verknüpfungen stehen für uns auch bei den Auszubildenden im Fokus.“

BV GFGH: Welche konkreten Schritte kann/muss ich unternehmen, wenn mein Betrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ausbilden möchte?

Getränke Tadsen: „Das Wichtigste ist vor Beginn der Ausbildung unternehmensseitig zu klären: Habe ich Zeit für die Ausbildung junger Menschen und passt die Person aktuell in mein Team und den Alltag. Wir bewerten jedes Jahr aufs Neue, ob und in welcher Anzahl wir Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Bewertung erfolgt, nicht nach der benötigten Anzahl an Arbeitskraft, sondern an Auslastung der Abteilung und ob für Auszubildende die Zeit zur Verfügung steht, welche jeder Einzelne verdient hat und für eine erfolgreiche Ausbildung benötigt.“

Großhandel verliert im Mai gegenüber Vormonat

Großhandel verliert im Mai gegenüber Vormonat

Der Großhandel muss wieder Einbußen hinnehmen: Nach einem starken April sinken die Umsätze im Mai um 6,5 Prozent (nominal minus 6,3 Prozent). Im Jahresdurschnitt bleibt der Mai aber dennoch der zweitbeste Monat in Sachen Absatz.

Der Vorjahresvergleich fällt hingegen dramatisch aus: Der Getränkefachgroßhandel schließt den diesjährigen Mai mit einem realen Minus von 10,2 Prozent (nominal minus 9,6 Prozent) ab.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Bierabsatz bleibt im Juni weiter Sorgenkind

Bierabsatz bleibt im Juni weiter Sorgenkind

Auch der Juni bleibt aus Sicht der Brauereien ein Trauerspiel: Mit einem Minus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vormonat bleibt er weiterhin allen Erwartungen schuldig. Ähnlich sieht es auch beim steuerpflichtigen Bierabsatz aus. Laut dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB) verliert dieser 4,1 Prozent im Vergleich zum Mai 2025. Auch der Export schreibt mit einem Minus von 2,3 Prozent rote Zahlen.

Wie extrem herausfordernd die Lage beim Bierabsatz ist, beweist der Juni eindrücklich: Auf das Gesamtminus von 11,2 Prozent und die steuerpflichtigen Verluste von 13,5 Prozent des Vorjahres – bei einer Fußball-EM im eigenen Land – sattelt der Juni 2025 nochmal gewaltig drauf.

Der Gesamtabsatz ist damit im 1. Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,3 Prozent oder 2,6 Millionen Hektoliter auf rund 39 Millionen Hektoliter gesunken. Steuerpflichtig fehlen bei einer Summe von gut 32 Millionen Hektolitern 6,1 Prozent bzw. 2,1 Millionen Hektoliter. Die Herausforderungen für die Brauwirtschaft bleiben, auch angesichts der nicht eindeutig festzumachenden Ursachen, gewaltig.

Sachsen-Anhalt vermeldet ein Plus von 3,7 Prozent und führt damit die Statistik des steuerpflichtigen Bierabsatzes nach Bundesländern an. Auf Platz zwei folgt Sachsen mit einem Gewinn von 1,0 Prozent. Schlusslichter sind derzeit Rheinland-Pfalz und das Saarland mit einem Minus von 16 Prozent.

Quelle: Deutscher Brauer Bund

Gastgewerbe sinkt im Juni um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat

Gastgewerbe steigt im Mai um 8,8 Prozent gegenüber dem Vormonat

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Mai 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real 8,8 Prozent (nominal plus 11,6 Prozent) mehr umgesetzt als im April 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 3 Prozent und stieg nominal um 1,8 Prozent an.

Die Umsatzdaten im Überblick:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Vergleich zum Vormonat real um 8,8 Prozent (nominal plus 11,6 Prozent) gestiegen.
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht ein Umsatzplus von 8,4 Prozent (nominal plus 8,9 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum April 2025 steigt der reale Umsatz um 11,6 Prozent (nominal plus 12,3 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Umsatzplus von 7,4 Prozent (nominal plus 7,9 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Gegenüber April 2025 kommt die Branche im Mai 2025 auf einen realen Umsatzgewinn von 10,6 Prozent (nominal ein Plus von 18,4 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche ein reales Plus von 3,8 Prozent (nominal plus 4,1 Prozent).

 Kumulierte Zahlen im Überblick:

Kumuliert betrachtet ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2025 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2024:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe sinkt real um 2,9 Prozent (nominal plus 0,7 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen realen Umsatzrückgang von 4,6 Prozent (nominal ein Minus von 0,6 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Branche kommt auf ein reales Minus von 5,8 Prozent (nominal minus 2,1 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 4,1 Prozent (nominal ein Plus von 0,2 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche sinkt um 1,1 Prozent (nominal plus 1,9 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet, verbucht die Branche einen realen Umsatzverlust von 1,9 Prozent (nominal plus 3,1 Prozent).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt