Pressemitteilung: Streit in der Ampel gefährdet die Zukunft der deutschen Mehrwegsysteme
Noch einmal in Erinnerungen schwelgen:
Das Wirtschaftsmagazin „deutsche getränke wirtschaft“ hat in seiner Oktober-Ausgabe einen interessanten Bericht mit einer ausführlichen Fotostrecke über unsere diesjährige Veranstaltung GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. veröffentlicht.
Ein lesenswerter Artikel!
7% auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben
Berlin, 2. November 2023 – Gemeinsam appellieren wir an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wert-schöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.
Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7% liegen auf der Hand:
Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht
Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To-Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.
Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.
7% für bezahlbare und faire Preise
Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.
Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvollziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.
7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung
Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.
7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe
Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attraktives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.
Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.
Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (BV GFGH) kritisiert geplante Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und warnt vor weitreichenden Auswirkungen auf verwandte Branchen
Düsseldorf, 13.09.2023 | Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie, die von der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 geplant ist. Diese Maßnahme, die den bisher reduzierten Mehrwertsteuersatz wieder von 7 auf 19 Prozent erhöhen soll, könnte nicht nur die Gastronomiebranche schwer treffen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf verwandte Branchen haben.
Die Gastronomie in Deutschland hat in den vergangenen Jahren aufgrund der wirtschaftlichen Turbulenzen – unter anderem durch die Corona-Pandemie und aktuell hohe Inflation – bereits erhebliche Herausforderungen bewältigen müssen. Eine der Maßnahmen zur Unterstützung dieser Branche war die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für Speisen. Diese Reduzierung trug dazu bei, die wirtschaftliche Belastung der Gastronomen zu mildern und den Verbrauchern akzeptable Preisgestaltungen für das gastronomische Angebot zu bieten. Auch der Getränkebranche hat die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes geholfen – trotzdem die 19 Prozent Mehrwertsteuer für Getränke blieben. „Für den Getränkefachgroßhandel sind die Gastronomen ein wesentlicher Handelspartner. Schwächelt die Gastro, schwächelt auch unsere Branche – wir sind eng miteinander verzahnt. Wir halten die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der aktuellen Situation für ein völlig falsches Signal“, erklärt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. Er befürchtet: „Die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte gegenüber der Gastronomie sinken, werden die Preise durch die wieder erhöhte Mehrwertsteuer unweigerlich ansteigen. „Wenn wir es nicht schaffen, die Gastronomie wirtschaftlich und für Gäste attraktiv zu halten, ist ein Objektsterben die logische Folge.“
Auch Zulieferer und Zulieferbetriebe des Getränkefachgroßhandels, die einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze aus der Belieferung von Restaurants, Cafés und Bars beziehen, seien betroffen. Steigende Kosten in der Gastronomie würden weniger Abverkäufe und damit reduzierte Bestellungen im Getränkefachgroßhandel nach sich ziehen. Eine entsprechende Entwicklung führe mittelfristig zu ernsthaften Herausforderungen für die Branche und bedrohe Arbeitsplätze.
„Und die Spirale würde sich schlimmstenfalls weiterdrehen“, so Reinsberg. Denn eine schwächelnde Gastronomie habe auch Auswirkungen auf die Innenstädte. Diese sind wichtige Standorte für Gastronomiebetriebe und spielen somit eine zentrale Rolle in der Belebung und Attraktivität von Innenstädten. Wenn jedoch aufgrund höherer Preise und geringerer Nachfrage Gastronomiebetriebe schließen oder weniger frequentiert werden, könnten Innenstädte an Vitalität und Anziehungskraft verlieren. Dies schlage in negativem Maße auf Einzelhändler, Immobilienbesitzer und die gesamte Wirtschaft in den Stadtzentren durch. „Zwar sind die Folgen sicherlich nicht unmittelbar nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu spüren und ganz sicher auch nicht allein auf diese zurückzuführen“, betont Reinsberg, „wir fordern aber ein gewisses Maß an Sensibilität im Umgang mit einer Erhöhung und einen ganzheitlichen Blick der Politik auf dieses Thema.“
Angesichts der weitreichenden Effekte, die diese geplante Mehrwertsteuererhöhung auf die Gastronomie und die mit ihr verbundenen Branchen haben könnte, fordert der BV GFGH die Bundesregierung nachdrücklich auf, alternative Lösungen zu prüfen, um die Branche zu unterstützen, ohne die gesamte Wirtschaftsstruktur zu gefährden.