BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

BV GFGH sieht Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern äußerst kritisch

Die 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union produzieren rund 15 Prozent der weltweiten Flaschen, Tüten und Tuben aus Plastik. Die EU liegt damit nach Asien und den USA auf Platz drei. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass der wachsende Müllberg kleiner wird und die Wiederwendung – also Mehrweg- einen höheren Stellwert erlangt. Wiederverwendung vor Recycling.

Anfang August startete in Genf erneut Verhandlungen über ein weltweites UN-Abkommen gegen Plastikmüll. Unterhändlerinnen und Unterhändler von bis zu 180 Staaten beraten seitdem über Wege, die Vermüllung des Planeten durch Plastikabfälle zu stoppen. Ein mögliches Abkommen soll im kommenden Jahr unterzeichnet werden. Rückstände der extrem langlebigen Plastikverschmutzung werden mittlerweile in den entlegensten Weltgegenden und in praktisch jedem Teil des menschlichen Körpers nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher ungeklärt, da es sich um ein neues Forschungsfeld handelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mahnen jedoch, dass schon jetzt Schritte gegen mögliche Gesundheitsrisiken ergriffen werden müssten. Das Institut für Globale Gesundheit in Barcelona teilte mit Blick auf das Genfer Treffen mit, dass „politische Entscheidungen nicht auf vollständige Daten“ zu den Gesundheitsrisiken von Mikroplastik warten könnten.

Bayern setzt deutliches Zeichen gegen den Klimaschutz

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Bayern gerade jetzt den Kommunen im Freistaat mit einem neuen Gesetzesbeschluss untersagen will, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Und das, obwohl bayerische Städte wie München, Nürnberg und Würzburg genau das gerade prüfen.

Gemeinsam mit Pro Mehrweg, dem Arbeitskreis Mehrweg und der Initiative Reusable To-Go, in deren Initiativbeirat die anderen mitzeichnenden Akteure vertreten sind, spricht sich der BV GFGH entschieden gegen das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern aus. Ein solches Verbot entzieht Kommunen ein rechtlich zulässiges, praxiserprobtes und wirtschaftlich tragfähiges Steuerungsinstrument, das mit Blick auf seine Lenkungswirkung für den erfolgreichen Ausbau von Mehrwegangeboten im Außer-Haus-Konsum von zentraler Bedeutung ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung hat das Ziel, Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme gezielt zu stärken. Darüber hinaus haben sich kürzlich zahlreiche europäische Städte, darunter Paris, Brüssel und Tallinn, in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, kommunale Abfallvermeidungsmaßnahmen durch stärkere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen.  Vor diesem Hintergrund wäre das geplante Verbot kommunaler Verpackungssteuern in Bayern nicht nur ein regionaler Rückschritt, sondern stünde auch im deutlichen Widerspruch zur europäischen Zielrichtung.

Wirksames Instrument zur Abfallvermeidung

Die kommunale Verpackungssteuer ist weder eine Bagatellsteuer, noch geht sie mit einer übermäßigen bürokratischen Belastung der Stadtverwaltung oder der vor Ort ansässigen Betriebe einher. Dies zeigen unter anderem Erfahrungsberichte aus den Städten Tübingen und Konstanz.

Tübingen erzielte im ersten Jahr Steuereinnahmen von rund 1 Million Euro bei lediglich rund 100.000 Euro Verwaltungskosten. In Konstanz, in der eine kommunale Verpackungssteuer seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, werden aktuell jährlichen Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro prognostiziert. Diese Beispiele widerlegen deutlich die Einstufung als „Bagatellsteuer“.

Die Müllmenge im öffentlichen Raum konnte in Tübingen deutlich reduziert werden. Experten schätzen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer zu einem Mehrweganteil von rund 50 % führt. Dies schlägt sich auch in den Entsorgungskosten nieder. Vor Einführung der Verpackungssteuer lagen die städtischen Entsorgungskosten für Einwegverpackungsabfälle im öffentlichen Raum der Stadt Tübingen bei rund 700.000 Euro jährlich.

Das häufig vorgebrachte Argument der hohen zusätzlichen Bürokratie für die Stadtverwaltungen lässt sich nach den Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz nicht bestätigen. In Tübingen wurde die Erhebung der Steuer prozessual effizient ausgestaltet. Zukünftig ist eine Bearbeitung mit nur 0,5 Vollzeitstellen vorgesehen. In der Startphase wurde die Einführung der Steuer über ein abteilungsübergreifendes bestehendes Projektteam abgedeckt.

Belastung bleibt überschaubar – Praxisbeispiele machen es deutlich

Kommunale Verpackungssteuern stellen keine unzumutbare Belastung für die Gastronomie dar. Die Steuer wirkt gezielt dort, wo viele Einwegverpackungen eingesetzt werden. Betriebe können dies einfach umgehen, indem sie ihren Kunden Mehrwegalternativen anbieten und deren Nutzung attraktiv gestalten und bewerben.

Einen negativen Effekt gibt es nach Erfahrungsberichten aus den Städten Tübingen und Konstanz nicht:

  • In Tübingen fällt für gut ein Drittel der Betriebe überhaupt keine Verpackungssteuer an, da sie keine Einwegverpackungen verwenden oder vertreiben.
  • In Tübingen kam es zu keinen bekannten Geschäftsaufgaben oder Abwanderungen aufgrund der Steuer.
  • In Konstanz bewegen sich vorgetragene Umsatzrückgänge einzelner Betriebe auf gleicher Höhe wie in Städten ohne Verpackungssteuer.

Grundsätzlich betrifft die Verpackungssteuer Betriebe stärker, die derzeit noch vermehrt auf Einwegverpackungen setzen. Dies betrifft zum einen kleine Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske, zum anderen die Systemgastronomie. In beiden Bereichen ist die Umstellung auf Mehrwegsysteme gut umsetzbar.

  • Im Gegensatz zu den deutschen Filialen bieten französische McDonalds-Filialen beispielsweise längst flächendeckend Mehrwegverpackungen auch für Speisen an.
  • Kleine Verkaufsstellen können bei der Nutzung von Mehrwegbehältern in übergeordnete Systemmanagementstrukturen eingebunden werden, die u. a. eine koordinierte Rücknahme, Spülung und Verteilung von Mehrwegbehältern sowie eine faire Kostenverteilung ermöglichen. Die Initiative Reusable To-Go bietet Kommunen Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines solchen Systems an.

Auch die mit der Verpackungssteuer verbundene zusätzliche Bürokratie für Betriebe kann durchaus einfach ausgestaltet werden, wie das Tübinger Beispiel zeigt. Formulare sind kurz und einfach gehalten, rückfragen der Stadtverwaltung minimal, eine genauere Prüfung muss in der Mehrheit der Fälle nicht stattfinden und der Nachweis vorhandener Buchhaltungsdaten und -dokumente reicht dazu in der Regel aus.

Ausbildung im Getränkefachgroßhandel – Interview mit Andreas und Henning Tadsen, Getränke Tadsen GmbH

Ausbildung im Getränkefachgroßhandel – Interview mit Andreas und Henning Tadsen, Getränke Tadsen GmbH

Hätten Sie das gedacht? Im Jahr 2023 betrug der Umsatz des deutschen Großhandels 1,75 Billionen Euro – das sind 1700 Milliarden! Ohne den Großhandel wären nicht nur Supermärkte und Kaufhäuser leer, auch kein Festival und keine Party würden in Schwung kommen.

Außerdem ist der Großhandel einer der größten Arbeitgeber in Deutschland: In mehr als 120.000 meist mittelständischen Unternehmen arbeiten fast zwei Millionen Menschen. Und jedes Jahr werden viele Zehntausende neue Kolleginnen und Kollegen ausgebildet.

Für Betriebe im Großhandel lohnt es sich, Auszubildende einzustellen. Wer junge Menschen im eigenen Betrieb qualifiziert, sichert sich motivierte Nachwuchskräfte und stärkt auch die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Auszubildende bringen frische Ideen, digitale Kompetenzen und Energie ins Team – und bleiben oft nach der Ausbildung in der Firma.

Wir haben mit Andreas und Henning Tadsen, beide Geschäftsführer der Getränke Tadsen GmbH, über die Bedeutung von Ausbildungen zur Fachkräftesicherung unserer Branche gesprochen:

BV GFGH: Warum macht es Sinn, in die Ausbildung junger Menschen zu investieren?

Getränke Tadsen: „Der Nachwuchs bildet für uns die Sicherstellung der Zukunft. Durch die Ausbildung können wir unser Team formen und uns zukunftsgerecht aufstellen.“

BV GFGH: Inwiefern trägt Ausbildung zur Fachkräftesicherung und langfristigen Personalbindung im Betrieb bei?

Getränke Tadsen: „Die Ausbildung ist der maßgebliche Punkt der Fachkräftesicherung. Wir können von Beginn des Berufslebens einer jungen Person unseren Spirit vermitteln.“

BV GFGH: Welche Erfahrungen habt ihr mit Auszubildenden in eurem Unternehmen gemacht – was funktioniert besonders gut?

Getränke Tadsen: „Unsere Auszubildenden sind Teil des Teams und hochangesehene Kollegen und Kolleginnen „auf Augenhöhe“. Dadurch denken wir, dass sich alle wohlfühlen und wir haben eine Weiterbeschäftigungsquote nach der Ausbildung von über 90 %.“

BV GFGH: Wie schafft ihr es, junge Menschen für eine Ausbildung bei Getränke Tadsen zu begeistern?

Getränke Tadsen: „Wir nutzen intensiv die Social-Media Kanäle. Viel findet aber auch aus dem Mitarbeiterkreis statt, sodass die Kinder/Bekannte ihre Ausbildung bei uns starten.“

BV GFGH: Was würdet ihr anderen Getränkefachgroßhändlern raten, die noch zögern, auszubilden?

Getränke Tadsen: „Volle Fahrt voraus – Ausbildung ist wichtig und fördert den Erfolg des Unternehmens.“

BV GFGH: Überwiegen bei einer Ausbildung eher die Kosten oder der Nutzen? Und welche staatlichen Förderungen gibt es?

Getränke Tadsen: „Wir bewerten diese Punkte der Ausbildung nicht. Ein Auszubildender hat einen guten Start ins Berufsleben verdient. Wir müssen junge Menschen motivieren, dass arbeiten Spaß bringt und der Zusammenhalt in einem Team für das weitere Leben viel Freude bereitet. Soziale Verknüpfungen stehen für uns auch bei den Auszubildenden im Fokus.“

BV GFGH: Welche konkreten Schritte kann/muss ich unternehmen, wenn mein Betrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ausbilden möchte?

Getränke Tadsen: „Das Wichtigste ist vor Beginn der Ausbildung unternehmensseitig zu klären: Habe ich Zeit für die Ausbildung junger Menschen und passt die Person aktuell in mein Team und den Alltag. Wir bewerten jedes Jahr aufs Neue, ob und in welcher Anzahl wir Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Bewertung erfolgt, nicht nach der benötigten Anzahl an Arbeitskraft, sondern an Auslastung der Abteilung und ob für Auszubildende die Zeit zur Verfügung steht, welche jeder Einzelne verdient hat und für eine erfolgreiche Ausbildung benötigt.“

Bierabsatz kommt im März einfach nicht wieder auf die Beine

Bierabsatz kommt im März einfach nicht wieder auf die Beine

Nach einem für die Brauereien enttäuschenden Jahr 2024 kommt auch 2025 in Sachen Bierabsatz nicht in Schwung: Mit einem deutlichen Minus von 9,5 Prozent lässt der Gesamtbierabsatz im März 2025 gegenüber dem Vormonat erneut Federn. Ähnlich sieht es auch beim steuerpflichtigen Bierabsatz aus: Im März vermeldet der Deutsche Brauer Bund e.V. (DBB) ein Minus von 10 Prozent. Auch der Export muss in diesem Monat ein Minus von 7 Prozent hinnehmen.

Der Umstand, dass das Osterfest in diesem Jahr erst in den späten April fiel, macht sich deutlich in den Bierabsätzen im März bemerkbar. Ganz offensichtlich konnte auch der Bierverkauf an Karneval die Verluste nicht kompensieren – insgesamt fehlen aufgelaufen nun 1,3 Mio. hl bzw. steuerpflichtig 1,0 Mio. hl zum Vorjahr. Meldungen zunehmender Unternehmensinsolvenzen und steigender Arbeitslosenzahlen in Deutschland sowie die diffuse außenpolitische Lage setzen die Konsumzurückhaltung der verunsicherten Verbraucher fort. Auch von den Neuwahlen und der Regierungsbildung geht bislang offensichtlich kein positiver Impuls für den privaten Konsum aus.

Sachsen-Anhalt vermeldet ein Plus von 5,1 Prozent und führt damit die Statistik des steuerpflichtigen Bierabsatzes nach Bundesländern an. Aus Platz zwei folgt Thüringen mit einem Minus von 3,2 Prozent. Schlusslicht ist derzeit Hessen mit einem Verlust von 44,5 Prozent gegenüber März 2024.

Quelle: Deutscher Brauer Bund

„GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2025 – Herausragend und brilliant – Artikel im GFGH

„GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2025 – Herausragend und brilliant – Artikel im GFGH

Bierabsatz kommt im März einfach nicht wieder auf die Beine

Bierabsatz im Februar: Talfahrt setzt sich fort

Der deutsche Biermarkt bleibt weiter im Sinkflug. Nach einem schwachen Januar verzeichnet der Februar 2025 erneut einen deutlichen Rückgang: Der Gesamtabsatz sank um 10,8 Prozent, der steuerpflichtige Absatz um 10,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt fehlen damit bereits 800.000 Hektoliter Bier zum Vorjahr.

Mit einem Minus von 13,7 Prozent verzeichnet Bayern im Februar einen deutlich stärkeren Rückgang als der Bundesschnitt. Auch der steuerpflichtige Absatz im Freistaat ist mit -12,5 Prozent überdurchschnittlich eingebrochen. Damit liegt Bayern beim Rückgang auf Augenhöhe mit Nordrhein-Westfalen (-13,2 Prozent) und deutlich vor anderen Bundesländern wie Hessen (-9,9 Prozent) oder Berlin-Brandenburg (-12,4 Prozent).

Laut Deutschem Brauer Bund (DBB) sind die Gründe vielschichtig: Konsumzurückhaltung und eine verschobene Karnevalssaison (der Rosenmontag fiel 2025 in den März) seien zwei Ursachen, die der DBB ausmacht. Der kalte Februar spiele dabei eine untergeordnete Rolle. Gewichtiger seien die allgemeinen Rahmenbedingungen, die den privaten Konsum einschränken. Diese Zurückhaltung würde der gesamte FMCG-Sektor zu spüren bekommen.

Quelle: Deutscher Brauer Bund