Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Eine Novelle soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Zum 03.07.2021 greifen im Rahmen des VerpackG2 allgemeine Änderungen, z. B. die Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Endverbraucher*innen.
Ab 2022 wird es für uns als Getränkebranche dann nochmal interessant: Bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht für Säfte und andere Getränke in Einweg-Pfandflaschen und Dosen entfallen. Ein aus unserer Sicht längst überfälliger Schritt.
Das komplette VerpackG2 ist hier einsehbar.
Das Jahr 2026 fängt an sich zu stabilisieren: Im März steigen die Umsätze gegenüber Februar um 23 Prozent (nominal ...
Nach den sehr erfreulichen Zahlen im März, präsentiert sich der Bierabsatz im April 2026 wieder mit gewohnten ...
Das Gastgewerbe in Deutschland hat im März 2026 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real ...