IT-Sicherheit bleibt auch im Getränkefachgroßhandel eine kontinuierliche Herausforderung
Neues Sicherheitsgesetz zielt darauf ab, Risiken zu minimieren
Die Bedrohungen für den Getränkefachgroßhandel sind vielfältig. Ein Hackerangriff kann ein Unternehmen der Branche schnell lahm legen, da Bestellungen häufig per E-Mail oder EDI in das System gelangen. Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll diese Bedrohungen minimieren, indem es die Betriebe zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. „Wie wichtig die Absicherung der eigenen Daten ist, zeigen uns fast täglich die Schlagzeilen über Cyberangriffe. Gehackte Firmen-IT, ausspionierte Passwörter und Betrug im Online-Handel: Mehr als jedes dritte Unternehmen in Deutschland ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Dieser Bedrohungslage muss begegnet werden“, sagt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH.
Das neue IT-Sicherheitsgesetz, das im Oktober in Kraft tritt, erfordere schnelles Handeln, da der Getränkefachgroßhandel zur kritischen Infrastruktur gehöre oder diese versorge. „Die Bedrohungslage ändert sich ständig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und angepasst werden“, erklärt Matthias Helm vom Team Business IT. Eine kontinuierliche Herangehensweise an das Thema stellt sicher, dass Sicherheitslücken laufend erkannt und geschlossen werden.
Nicht erst handeln, wenn es zu spät ist
Im Getränkefachgroßhandel ist die Versorgungslage in Sachen IT-Sicherheit sehr unterschiedlich – viele Unternehmen sind sich der Bedrohung bewusst, die Umsetzung variiert jedoch stark. Das Tagesgeschäft in der Branche sowie greifbare Probleme wie dringende betriebliche Belange haben oft Vorrang. Das führt dazu, dass viele Unternehmen erst reagieren, wenn der Schaden bereits eingetreten ist – und das ist oft zu spät.
Klar ist: IT-Sicherheit im Getränkefachgroßhandel erfordert einen langfristigen und kontinuierlichen Ansatz. Regelmäßige Schulungen und Überprüfungen sind notwendig, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten und sich gegen die ständig wachsenden Bedrohungen zu wappnen.
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