IT-Sicherheit bleibt auch im Getränkefachgroßhandel eine kontinuierliche Herausforderung

IT-Sicherheit bleibt auch im Getränkefachgroßhandel eine kontinuierliche Herausforderung

Neues Sicherheitsgesetz zielt darauf ab, Risiken zu minimieren

Die Bedrohungen für den Getränkefachgroßhandel sind vielfältig. Ein Hackerangriff kann ein Unternehmen der Branche schnell lahm legen, da Bestellungen häufig per E-Mail oder EDI in das System gelangen. Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll diese Bedrohungen minimieren, indem es die Betriebe zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. „Wie wichtig die Absicherung der eigenen Daten ist, zeigen uns fast täglich die Schlagzeilen über Cyberangriffe. Gehackte Firmen-IT, ausspionierte Passwörter und Betrug im Online-Handel: Mehr als jedes dritte Unternehmen in Deutschland ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Dieser Bedrohungslage muss begegnet werden“, sagt Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH.

Das neue IT-Sicherheitsgesetz, das im Oktober in Kraft tritt, erfordere schnelles Handeln, da der Getränkefachgroßhandel zur kritischen Infrastruktur gehöre oder diese versorge. „Die Bedrohungslage ändert sich ständig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und angepasst werden“, erklärt Matthias Helm vom Team Business IT. Eine kontinuierliche Herangehensweise an das Thema stellt sicher, dass Sicherheitslücken laufend erkannt und geschlossen werden.

Nicht erst handeln, wenn es zu spät ist

Im Getränkefachgroßhandel ist die Versorgungslage in Sachen IT-Sicherheit sehr unterschiedlich – viele Unternehmen sind sich der Bedrohung bewusst, die Umsetzung variiert jedoch stark. Das Tagesgeschäft in der Branche sowie greifbare Probleme wie dringende betriebliche Belange haben oft Vorrang. Das führt dazu, dass viele Unternehmen erst reagieren, wenn der Schaden bereits eingetreten ist – und das ist oft zu spät.

Klar ist: IT-Sicherheit im Getränkefachgroßhandel erfordert einen langfristigen und kontinuierlichen Ansatz. Regelmäßige Schulungen und Überprüfungen sind notwendig, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten und sich gegen die ständig wachsenden Bedrohungen zu wappnen.

Weitere Informationen gibt es hier.

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Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Eine Novelle soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Zum 03.07.2021 greifen im Rahmen des VerpackG2 allgemeine Änderungen, z. B. die Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Endverbraucher*innen.

Ab 2022 wird es für uns als Getränkebranche dann nochmal interessant: Bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht für Säfte und andere Getränke in Einweg-Pfandflaschen und Dosen entfallen. Ein aus unserer Sicht längst überfälliger Schritt.

Das komplette VerpackG2 ist hier einsehbar.

Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

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Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Um diesen erfolgreich entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert.

„Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Aus diesem Grund handelt die Bundesregierung jetzt schnell und unbürokratisch: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird erleichtert. Altmaier betont, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit. Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet wird, geht Heil davon aus, dass dieses noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an soll es zunächst bis Ende des Jahres gelten.

Die konkreten Maßnahmen des Gesetzes finden Sie hier. Wir informieren unsere Mitglieder weiterhin regelmäßig zu der aktuellen Lage und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Foto: © Olaf Kosinsky