Innenstadt­verkehr Hamburg: Keine wirtschafts­feindliche Politik zulasten von Unter­nehmen und Bürgern!

Innenstadt­verkehr Hamburg: Keine wirtschafts­feindliche Politik zulasten von Unter­nehmen und Bürgern!

Heute finden in Hamburg die Koalitionsverhandlungen zum Thema Mobilität zwischen SPD und GRÜNEN statt. Aus diesem Anlass macht die Wirtschaft der Hansestadt erneut und eindringlich auf das Thema des notwendigen innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs aufmerksam.

Die Coronakrise stellt bundesweit alle Branchen vor ungekannte Herausforderungen, so auch in Hamburg. Das Bündnis aus dem AGA Unternehmensverband, der Handwerkskammer Hamburg und sieben weiteren Verbänden – darunter der Bundesverband GFGH – macht in dieser angespannten Zeit auf die Notwendigkeit eines flüssigen Wirtschaftverkehrs in der City aufmerksam, der das tägliche Leben aller dort arbeitenden und lebenden Menschen gewährleistet. Das Bündnis macht in seiner heutigen Pressemitteilung deutlich, dass eine wirtschaftsfeindliche Politik, wie sie eine massive Beschränkung der Lieferverkehre in der Hamburg City darstellt, nicht geben darf.

Alle Handelsstufen erwartet in den kommenden Monaten, vielleicht Jahren, massive Umsatz- und Gewinneinbrüche durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Jetzt ist die Zeit, in der die Hamburger Politik zusammen mit der Wirtschaft nach Lösungen suchen muss. (…) Wie systemrelevant die Verkehre in der Innenstadt sind, hat sich in den vergangenen zwei Monaten deutlich gezeigt.“ Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des AGA Unternehmensverbandes

Die konkreten Forderungen der Unterstützer der Stellungnahme an den künftigen Hamburger Senat sind:

  • Erreichbarkeit gewährleisten: Gewerbetreibende und Dienstleister müssen ihre Kunden in Hamburg weiterhin direkt ansteuern können.
  • Besondere Lade-/Arbeitszonen, Mikro-Depots und Serviceparkplätze schaffen: Hamburgs Innenstadt braucht Lade- und Arbeitszonen sowie Serviceparkplätze, die dem Wirtschafts- und Lieferverkehr vorbehalten sind. Über Mikro-Depots wird das Bestücken von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung auf den letzten Metern ermöglicht.
  • Verkehrsinformation verbessern und digitalisieren: Digitale Verkehrs- und Parkraumlenkung kann Suchverkehre drastisch reduzieren. Hier betreiben Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger erhebliche Anstrengungen.
  • Dienstleistungen ermöglichen: Dienstleistungen, wie z. B. Umzüge, Reparaturen etc., müssen auch außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten möglich sein.

Die vollständige Pressemitteilung unseres Partnerverbandes AGA finden Sie hier.

Foto: © Timur Venkov

BV GFGH fordert branchen­spezifischen Rettungsschirm

BV GFGH fordert branchen­spezifischen Rettungsschirm

Die umfassenden und restriktiven Maßnahmen der letzten Wochen retten im Kampf gegen Corona Leben – unser höchstes Gut. Der wochenlange Stillstand großer Teile des gesellschaftlichen Lebens und weiter Teile unserer Wirtschaft gefährdet aber gleichzeitig die Existenz vieler Unternehmen – so auch im gastronomie- und veranstaltungsgeprägten Getränkefachgroßhandel.

43 Prozent bangen um ihre Existenz

In einer aktuellen Umfrage geben 43 Prozent unserer Mitglieder an, um ihre Existenz zu fürchten. Durch die bundesweiten Schließungen von Restaurants, Kneipen und Bars sowie die Absage unzähliger Veranstaltungen sank bereits im März der Branchenumsatz um 24 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat in 2019. Einzelne Betriebe haben Umsatzeinbrüche von 80 Prozent und mehr zu verkraften. In Folge beantragten 70 Prozent der befragten Unternehmen Kurzarbeit – weitere 17 Prozent folgen im Laufe des Monats. Erste Betriebe waren bereits dazu gezwungen, krisenbedingte Kündigungen auszusprechen.

Hinter den Zahlen stehen meist mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer, Familienbetriebe, regionale Arbeitgeber, ganz persönliche Schicksale. Jeder Einzelne versucht sich mit Unternehmergeist und Einfallsreichtum gegen die desaströsen Auswirkungen der Krise zu stemmen. Doch die Verlängerung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in allen Bundesländern und die Entscheidung die Schließung der Gastronomie mindestens für weitere zwei Wochen aufrechtzuerhalten, führt zu einer dramatischen Verschärfung der Situation. Dazu kommt die mangelnde Perspektive, wie es in der Gastronomie weitergehen soll und kann.

Gemeinsame Lösungen, anstatt einzelner Hilfen

Betroffen sind gleichermaßen alle Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Veranstaltungsgeschäfts: Gastronomen, Veranstalter, Schausteller, Lieferanten, Getränkefachgroßhändler sowie Hersteller mit gastronomischem Sortiment. Aus diesem Grund braucht die Branche  zusätzlich zu den beschlossenen Corona-Hilfen – weitere Unterstützung. Die Situation erfordert einen branchenspezifischen Rettungsschirm, der allen beteiligten Unternehmen je nach Bedürftigkeit zur Verfügung steht. Nur so werden wir die vielfältige und für ein buntes gesellschaftliches Leben notwendige Gastronomie- und Veranstaltungsstruktur durch diese Zeit bringen. Nur so werden wir unzählige regionale Arbeitsplätze sichern.

Branche braucht planbaren Exit

Neben einer branchenspezifischen Lösung bedarf es einem planbaren Exit aus dem Lockdown. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob Geschäfte groß oder klein sind. Entscheidend muss sein, dass jedes Unternehmen die Sicherheits- und Hygienebedingungen umsetzt. Viele Unternehmen werden schon seit Wochen mit Hilfskrediten sowie Stundungen von Steuern und Sozialabgaben über Wasser gehalten. Doch diese Unterstützung muss demnächst zurückgezahlt werden. Deshalb wächst mit jedem Tag des wirtschaftlichen Stillstands die Überschuldung und die Gefahr der Insolvenz steigt. Das kann weder Mitarbeitern zugemutet werden, die aus der Kurzarbeit in die Arbeitslosigkeit geraten, noch kann unsere Volkswirtschaft das verkraften.

Die Bürger sind durch die letzten Wochen daran gewöhnt, in Supermärkten oder beim Bäcker Sicherheitsabstände einzuhalten und Hygieneregeln zu befolgen. Deshalb sehen wir keinen Grund, dass neben Teilen der Wirtschaft nicht auch die Gastronomie unter Einhaltung notwendiger Auflagen wieder hochfahren kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Sicherheitsvorschriften möglichst bundesweit einheitlich gelten, damit sie für Verbraucher und Unternehmer nachvollziehbar sind.